Altersbeschränkungen bei Kindergeld

Hallöchen,

ich habe bis zu meinem 23. Lebensjahr eine Ausbildung gemacht (die zweite) und habe danach Praktikas absolviert und für einen geringen Lohn (unter 400 €) gejobbt.

Mir wurde gesagt das man Kindergeld bis anfang des 25. lebensjahres erhält solang man eine ausbildung macht oder studiert.
Nun habe ich aber Leute getroffen die auch nicht fest arbeiten und bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld bekommen.

Kann mir jemand weiterhelfen, was man für bedingungen einhalten muss?

Freundliche grüße

Antworten (7)
Hallo Tom...

...das ist ja durchaus richtig, aber solange die jungen Leute sich nicht zu schade sind, sich auf so etwas einzulassen, wird das von den Arbeitgebern immer schamlos ausgenutzt werden. Früher hieß so etwas "Probezeit" und wurde auf die Gesamtbetriebszugehörigkeit angerechnet (ist natürlich auch keine Weiterbeschäftigungsgarantie). Außerdem muß Lea sich darüber im klaren sein, außer mit ihren 2 Ausbildungen noch nichts für ihre soziale Absicherung getan hat.
Und wenn man "zwischen ihren Zeilen liest", stellt sich das Gefühl ein, dass sie sich durchaus vorstellen kann, sich mit dem Zubrot des Kindergeldes und Gelegenheitsjobs einzurichten. - Wär' schön, wenn ich mich irre, aber vielleicht äußert sie sich selbst ja noch dazu.
lieben Gruß
Klausi

Moderator
@ klausi

Hmmm ..., woher weißt du denn, das "Lea" nicht etwas "Vernünftiges", wie du es hier schreibst, machen will?
Vielleicht liegt es ja daran, das viele Arbeitgeber lieber "Mitarbeiter" als Minijobber oder Praktikanten beschäftigen, da es für die Unternehmen viel günstiger ist. Es ist doch oft im TV zu sehen/hören, das die Arbeitgeber sagen, sie müssen erst bei uns ein 6 monatiges Praktikum machen bevor wir sie fest einstellen, damit wir wissen, ob sie für den Job geeignet sind. Nach den 6 Monaten wird dann meistens gesagt, wir haben keine Verwendung für sie. Am nächsten Tag steht dann aber schon der nächste Praktikant vor der Tür, der für ganz wenig Geld wieder 6 Monate da arbeiten darf, dem das gleiche versprochen wurde.

@Lea

...und was kommt dansch...Hartz 4 ??? Wie lange willst du noch der Allgemeinheit auf der Tasche liegen und dich von Minijob zu Minijob zu Praktika schaukeln. Was hälst du davon was Vernünftiges zu machen und deine Ausbildungen zu nutzen ?
ein verständnisloser
Klausi

Handelt es sich um Männer?

PS: Handelt es sich um Männer, welche Grundwehr- oder Zivildienst geleistet habe? Diese haben Anspruch auf Kindergeld 9-10 Monate (Zeit dieses Dienstes) über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus. Das wäre dann fast bis zum Beginn des 27. Lebensjahres. Vielleicht meinen sie das?

Auf jeden Fall nicht bis zum 27. Lebensjahr ...

Nicht, wenn man das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Leute, welche du getroffen hast, sind entweder 1981 oder früher geboren, oder habe dir einen Bären aufgebunden.

Laut Gesetz (siehe Link), ist man während einer Ausbildung kindergeldberechtigt. Für ein Praktikum, welches länger als 6 Monate dauert, gibt es somit nur Kindergeld, wenn es sich um eine Ausbildung handelt (vorgeschriebenes Praktikum etc.). Dies muss man der Familienkasse nachweisen.

Praktikum und Kindergeld

Danke sehr!

Was ich nur leider nicht raus lesen kann ist, ob man bei einem längeren Praktikum Kindergeld erhält.

Danke schon mal für eure antwort,
Grüße

Vollendung 25. Lebensjahr

Http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema