Ab wann Kindergeldanspruch?

Hallo,
mein Sohn lebt seit Mitte Dezember 2011 bei mir.Davor lebte er 2 Jahre in einer Pflegefamilie.Die Pflegschaft endete offiziell am 15.01.2012, Sohn hielt sich aber seit Mitte Dez. nicht mehr bei Pflegeeltern auf.Seit 9.01.2012 ist der Junge bei mir gemeldet.Kindergeldanspruch laut Bescheid besteht erst ab Monat Februar.Hätten wir nicht schon ab Januar Anspruch?

Have a nice day,
Mathilda

Antworten (1)
§ 64 Abs. 2 EStG

Ja, eigentlich hättet ihr ab Januar 2012 Anspruch. Warum hast du deinen Sohn erst ab 09.01.2012 angemeldet und nicht ab dem tatsächlichen Einzugstag? Daran wird die Familienkasse wohl ihre Entscheidung fest gemacht haben.
Ihr könnt Einspruch einlegen und geltend machen, dass der Sohn im Januar bei euch und nicht mehr bei den Pflegeeltern gelebt hat und diese somit keinen Kindergeldanspruch mehr hatten (ich gehe mal davon aus, dass diese das Kindergeld erhalten haben).

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