Kindergeld (für Enkel) bei Auszug

Durch meine Parkinson Krankheit muss ich aus meiner Eigentumswohnung in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Ich bekomme für meinen Enkel Kindergeld. Der Enkel bleibt in meiner alten Wohnung. Habe ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld?

Antworten (1)
Kindergeld für Enkel

Anspruch auf Kindergeld besteht nur für in den Haushalt aufgenommene Enkel (§ 63 Abs. 1 EStG).

Was ist mit den Eltern?

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