KiGeld Auszahlung an Tochter

Hallo zusammen,
brauche dringend einen fachmännischen Rat - und hoffe sehr, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Ich bin 21 Jahre und jetzt ausbildungssuchend. Habe bis Februar ein soziales Jahr im Ausland gemacht und bis dahin mein Kindergeld erhalten - soweit so gut.

Von März bis Mai hab ich bei meinem Vater gewohnt und seither bis heute überhaupt kein Kindergeld von ihm bekommen. Seit Juni wohne ich zur Miete und jobbe. Das Kindergeld brauche ich ganz dringend um die Lebenshaltungskosten zu zahlen.
Mein Vater behält seinen Anteil am Kindergeld für die Monate von März bis Mai für seine Unkosten (Miete). Aber er will mir auch nicht den KiGeld Anteil meiner Mutter auszahlen.
Darf er das, oder habe ich Anspruch auf das KiGeld meiner Mama.
Was kann ich machen, wenn er mir mein Kindergeld nicht weiter gibt?

Freue mich auf fundierte Antworten :)

Antworten (1)
Es nicht dein Kindergeld?

> Was kann ich machen, wenn er mir mein Kindergeld nicht weiter gibt?

Es ist nicht dein Kindergeld, sondern das deiner Eltern. Kindergeld ist eine Steuervergütung, welche das Existenzminimum für das Kind steuerfrei stellen soll.
Sofern deine Eltern dir Unterhalt gewähren (egal ob in Form von Geld- oder Sachleistungen, wie z.B. kostenlose Unterkunft und Verpflegung), hast du keinen Anspruch auf Auszahlung.
Lebst du in einer eigenen Wohnung und erhälst keinen Unterhalt, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung.pdf

> Aber er will mir auch nicht den KiGeld Anteil meiner Mutter auszahlen.

Weil es diesen "Anteil deiner Mutter" rechtlich gar nicht gibt. Für die Zeit, wo du im Haushalt deines Vaters gelebt hast, hatte er allein Anspruch uaf Kindergeld (siehe § 64 EStG).

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