Kindergeld bei Arbeitslosigkeit?

Hallo. Ich bin 21Jahre und habe im Juli diesen Jahres meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Am 1.September beginne ich in meinem neuen Betrieb. Zur Zeit bin ich arbeitslos gemeldet und ich frage mich ob mir Kindergeld zusteht für dieses Monat oder nicht?
Liebe Grüße

Antworten (1)
Leider nein ...

Anspruch auf Kindergeld für arbeitslose Kinder besteht nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr.

Ausnahme: du hast Grundwehr- oder Zivildienst geleistet und dein 21. Geburtstag ist weniger als 9 Monate her (§ 32 Abs. 5 EStG).

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