Kindergeldanspruch nach Aushilfsjob?

Guten Tag. Ich bin am 20.4.2011, 21 Jahre alt geworden und wollte nach der Schule erstmal einen Aushilfsjob (Vollzeitjob) annehmen und dann nach diesem Aushilfsjob – Jahr (2011) im 2012 erst die Ausbildung ab August beginnen. Die Frage ist nun wie sich das Kindergeld verhält, bekomme ich während meinem Vollzeitjob noch Kindergeld oder bekomm ich erst wieder Geld von der Kindergeldkasse, wenn ich meine Ausbildung beginne, oder bekomm ich nie wieder Kindergeld, wenn ich erstmal das Aushilfsjob Jahr abgeschlossen habe, egal ob ich eine Ausbildung danach anfange oder nicht? Ich habe gehört man kann Geld bekommen, bis man das 25. Lebensjahr abgeschlossen hat. Ich hoffe ihr könnt mich da aufklären.

Antworten (1)
Vollzeiterwerbstätigkeit ...

Für 2011 gilt:
Anspruch auf Kindergeld besteht für August bis Dezember 2011 nur, wenn du die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG (ausbildungsuchend oder einen anderen der Tatbestände) erfüllst und den Grenzbetrag nicht überschreitest. Wenn du aber aus eigenem verschulden den Ausbildungsbeginn um ein Jahr verschiebst, besteht kein Kindergeldanspruch.

Für 2012 können keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, da die Regierung gerade über eine Gesetzesänderung nachdenkt. Vielleicht im August nochmal nachfragen, ob dann bereits etwas beschlossen ist.

Im Zweifel beginnst du im Sommer bereits die Ausbildung oder ein FSJ/FÖJ. Dann besteht auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld, sofern der Grenzbetrag nicht überschritten wird.

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