Hat man als Kind Anspruch auf das Kindergeld was die Mutter bekommt?

Also bin 18 Jahre alt und bin jetzt seit kurzem mit meinen Freund zusammen gezogen, wohne nicht mehr zu Hause. Brauch das Kindergeld und die Kindernummer, aber das Geld geht auf meine Mutter, sie will nicht die Kindergeldbescheinigung rauholen und ich kann das Geld gebrauchen. Bekomme bald ein Kind. Bitte um eine Antwort

Antworten (1)

Sie können auch bei der Familienkasse anrufen und unter Angabe des Geburtsdatums eines Elternteils die Kindergeldnummer erfragen, die Sachlage schildern. Leisten beide Elternteile keinen Unterhalt können Sie einen Antrag auf Abzweigung stellen. Der Anspruch auf Kindergeld für schwangere Kinder ist auch vorerst nur bis nach der Mutterschutzfrist gegeben, setzen Sie danach wieder eine Ausbildung fort oder sind bei der Berufsberatung gemeldet bzw. unter 21 J. bei der Arbeitsvermittlung, würde danach wieder ein Anspruch bestehen. Nehmen Sie aber die Elternzeit in Anspruch besteht kein Anspruch auf KG.

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