Einkünfte beim Referendariat über gültigen Grenzbetrag

Studium bis Januar, dabei kein Einkommen. Ab Februar bis Dezember Referendariat mit Einkünften von 11.000 €. Muss das Refendariat als Ausbildung gewertet werden und überschreiten die Einkünfte damit den gültigen Grenzbetrag von 7.680 € ?

Antworten (1)
Zweimal Ja

Das Referentariat gehört zur Ausbildung. Sofern du keine Werbungskosten hast, wird der Grenzbetrag von 8.004 € überschritten.

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