Müssen wir das Kindergeld zurückzahlen?

Hallo zusammen, unsere Tochter ist bis April 2013 bei einer privaten Universität eingetragen. Ihr Diplom hat sie allerdings schon Dezember 2012 bekommen. Sie war eher mit den Klausuren fertig. Bis April 2013 haben wir Kindergeld genehmigt bekommen. (Tochter ist 23 und lebt noch zuhause). Müssen wir nun von Dezember bis April das Kindergeld zurückzahlen? Wer kann mir genau Auskunft darüber geben? Vielen Dank im voraus

Antworten (1)
Rückzahlung ab Januar

Ein Studium wird i. d. R. durch eine Prüfung abgeschlossen (§§ 15, 16 HRG). Mit diesem Tag endet auch der Kindergeldanspruch (DA 63.4.2.2 DA-FamEStG).

Ihr müsst das Kindergeld also ab Januar zurückzahlen.

Oder fanden von Januar bis April noch Vorlesungen oder Praktika statt? Nur immatrikuliert zu sein, ist keine Ausbildung.

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