Betreutes wohnen bei einem geistig behindertem Bekannten - was muss man beachten?

Hallo, habe eine Frage. Ein bekannter 20 Jahre ist Geistig Behindert und wohnt seit einem halben im betreutem Wohnen. Er fühlt sich dort allerdings nicht wohl.Nun ist er heute einfach wieder zu seinen Eltern zurück ohne sich dort abzumelden. Geht das? Ist das rechtlich erlaubt das er nicht mehr zurück ins Betreute wohnen geht?? Oder muss er zurück und muss dann das gesetzlich klären, das er wieder bei seinen Eltern Wohnt?
Vielen Dank schon mal

Antworten (1)

Hallo Basler,

Einfach ohne jemanden in Kenntnis zu setzen und einfach zu gehen war keine so gute Idee. Die Einrichtung ist dann verpflichtet eine Vermisstenanzeige zu machen.

Zur Klärung der Wohnsituation stellen sich einige Fragen. Wer hat die Pflegschaft und die Vormundschaft für ihn? Derjenige entscheidet. Am Besten ist man setzt sich mit der Heimleitung zusammen und bespricht offen die Angelegenheit. Sollte keine Einigung zustande kommen dann googelt mal nach Behindertenvereinen und wendet euch an diese. Die können euch auch rechtlich beraten und unterstützen. Behinderte haben auch Menschenrechte und somit auch das Recht auf eine würdevolle Unterbringung.

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