WfbM-Recht

Lohnfestsetzung,

braucht man zur Lohnneufestsetzung was einmal im Jahr passiert meine Unterschrift und hat das eine Wirkung wenn ich sie verweigern würde?
Wenn welche Wirkung?
Können sie das Geld dann nicht kürzen oder erhöhen,
bis eine Einigung gefunden ist?
Nach dem Lohnfestsetzungsgespräch muss man immer ein Schriftstück unterzeichnen das man mit der Änderung einverstanden ist. Zumindest in unserer Werkstatt ist das so.
Was für ein Schriftstück wird dort zur Unterschrift vorgelegt?

Hinweis:

Ich bin WfbM-Beschäftigter in Deutschland.
Von daher ist mir die Beantwortung dieser Frage sehr Wichtig!!!
Danke

Antworten (2)
Kovention

1.
Argeitssuchend beim Arbeitsamt anmelden (suche Arbeit auf dem öffentlichen Arbeitsmark )
2.
Wenn notwendig -- Antrag auf persönliche Assistenz nach SGB IX beim Bezirk/Sozialamt /Eingliederungshilfe beantragen (man hat das Recht eine vertraute Person selbst zu wählen )
Wunsch - und Wahlrecht ist im SGB IX verangkert

Konvention

Kann es sein, daß sie sich mit dieser Unterschrift damit einverstanden erklären, weiter in der Werstatt beschäftigt zu sein?
Denn als Arbeitsfähiger, könnten Sie sich ja auch anderweitig bewerben und persönliche Assistenz nach SGN IX beantragen, die Sie bei Ihrem RECHT INKLUSIVEN REILNAHME MITTEN IN DER GESELLSCHAFT , GLEICHBERECHTIGT ZU NICHTBEHINDERTEN UNTERSTÜTZT .
UN-BEHINDERTENKONVENTION ist geltendes Recht in Deutschland seit März 2009.
Alles Gute und viele Grüße

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema