Habe ich Recht auf Kindergeld?
Hallo vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich lebe in Deutschland und bin 21 Jahre alt und fange in zwei Monaten an zu studieren. Heute habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Davor hatte ich die Südkoreanische (unbefristeter Aufenthaltstitel).
Mein Vater lebt seit meinem achten Lebensjahr in Korea. Meine Mutter ist Januar diesen Jahres verstorben.
Seit ungefähr 2009 hat meine Mutter für mich und meine Schwester (23) das Kindergeld bezogen. Als wir der Familienkasse in Rheine mitteilten, dass Sie verstorben sei, sagten sie uns, dass meine Schwester und Ich nicht mehr berechtigt seien Kindergeld zu beziehen, da wir keinen Erziehungsberechtigten in Deutschland hätten.
Heute habe ich im Internet gelesen, dass nach OLG Koblenz seit November 2004 folgendes gilt:
"Erhält ein allein unterhaltspflichtiger Elternteil eines Halbwaisen nicht zugleich das staatliche Kindergeld, ist das Kindergeld in vollem Umfang auf den zu leistenden Barunterhalt anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bei seinem Stiefvater lebt und dieser das Kindergeld bezieht."
trifft dies auch auf mich (und meine Schwester zu)? Haben wir das Recht auf Kindergeld? Was sollte ich eurer Meinung nach tun?
(Ich muss dazu erwähnen, dass die Angestellten der Familienkasse sehr unkooperativ sind und es mir scheint, als täten Sie ihr Bestes, um das Kindergeld nicht auszuzahlen.)
Mit freundlichen Grüßen Neustudent