Kindergeld bei Minijob mit 80 Std./Monat?

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich Kindergeld und einer geringfügigen Beschäftigung.
Zurzeit bin ich für 2 Monate befristet (November/Dezember) für monatlich jeweils 80 Stunden als studentische Hilfskraft angestellt. Ich bin 23Jahre alt und zurzeit Master-Student.

Nun wollte ich fragen, ob dadurch mein Kindergeld wegfällt?Ich habe etwas von einer Obergrenze von 20 Stunden/Woche gelesen, was ja Pi mal Daumen auf die 80 Stunden/Monat kommt.

Wie ist das explizit geregelt?Hat da jemand schon Erfahrungen mit gesammelt?

Danke schonmal für Eure Antworten

Grüße
Thorsti

Antworten (2)
Max. 20 Wochenstunden

Da du bereits eine Ausbildung (Bachelor) abgeschlossen hast, darfst du, um Kindergeld zu erhalten, max. 20 Wochenstunden arbeiten.

Hast/hattest du in 2012 weitere Tätigkeiten?
Eine vorübergehende (höchstens zwei Monate andauernde) Ausweitung der Beschäftigung auf mehr als 20 Stunden ist unbeachtlich, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Anspruchszeitraum (i.d.R. das Kalenderjahr) nicht mehr als 20 Stunden beträgt.
Bei der Ermittlung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu Grunde zu legen.

@Tobsen: Die Einkommens gilt seit 2012 für die meisten nicht mehr.

Hallo,
das hat weniger mit der Anzahl der Stunden, als mit dem Geld zu tun, welches du verdienst.
Als Student bist du eigentlich Kindergeldberechtigt ohne Einschränkung sogar, dein Job als studentische Hilfskraft dürfte dir also eigentlich nicht im weg stehen! ;)

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