Kindergeld und Unterhalt

Hallo, meine Mutter hat jahrelang von meinem Vater für mich und meinem Bruder ca. 1000€ Unterhalt und dazu ca. 300€ Kindergeld bekommen und dann auch noch voll gearbeitet. Unsere Wünsche, wie Sport, Kleidung, sogar Essen mußten wir vom mikrigen Taschengeld i.H.v. 50€ oder nebenjobs finanzieren, weil sie meinte, sie hätte nicht das Geld dazu.Wir haben psychisch und körperlich (abgemagert) sehr darunter gelitten. Ich war beim Jugendamt, Sie meinten jedoch, das Geld stehe Ihr zu und Sie würden daher nichts unternehmen. Jetzt habe ich gehört, daß man sich das Geld holen kann, wenn es nicht zweckmäßig verwebdet wurde. Stimmt es? Was könnt ich tun, um zumindest einen Teil zu bekommen? Sie hat alles auf nem Sparbuch. Könnt Ihr mir helfen? Danke im Voraus.

Antworten (3)

Wenn Sie nicht mehr im Haushalt der Mutter leben, Ihr Vater Ihnen Unterhalt gewährt, hat er den Anspruch auf Kindergeld. Er muß bei der für ihn zuständigen Familienkasse einen Antrag stellen, es kann dann rückwirkend geprüft werden, seit wann Sie nicht mehr im Haushalt Ihrer Mutter leben und das Kindergeld könnte rückwirkend nach Anhörung der Kindesmutter von dieser zurückgefordert werden.

Kindergeld und Unterhalt

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ich wohne nicht mehr zu Hause, jedoch mein Bruder. Mit meinem Vater habe ich mehrmals gesprochen und er hat auch versucht, den Unterhalt direkt auf unsere Konten zu zahlen, leider war dies nicht möglich, meinte sein Lohnbüro. Was kann ich jetzt noch tun? Könnte ich auch gerichtlich was unternehmen?

Es hört sich alles so an, als leben Sie noch im Haushalt Ihrer Mutter, dann haben Sie nicht die Möglichkeit, das KG zu erhalten. Was sagt denn Ihr Vater dazu? Kann er da nicht irgendwie vermitteln?

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