Kindergeld und Steuerfreibetrag

Bin getrennt lebend seit 2006.
Für meinen jüngsten Sohn, hat niemand Kindergeld beantragt, nachdem er 18 wurde. Nun habe ich erfahren, dass ich nachträglich Kindergeld für ihn beantragen kann, und zwar für 2013, 2014 und einen Teil von 2015 (wegen Studium/Berufsausbildung). Steuerlich gesehen ist aber der Freibetrag für 0, 5 Kinder für mich günstiger als das Kindergeld. Zentrale Frage: Kann man nachträglich Kindergeld (2013, 2014 und ein Teil 2015) beantragen, ohne es ausgezahlt zu bekommen, weil man nur den 0, 5 - Freibetrag haben möchte?

Antworten (1)
Günstigerprüfung

Das Finanzamt führt eine sgn. Günstigerprüfung durch:
http://www.kindergeld.info/kinderfreibetrag.html

Du musst also beides tun, das Kindergeld beantragen und die Kinder in der Steuererklärung angeben.
Wobei seit 2018 das Kindergeld nur noch max. 6 Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann.

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