Ein Wort zur Sicherheit
Ein Wort zur Sicherheit
Langweilig und doch so wichtig. Die Sicherheitsnormen, die in der Europäischen Union gelten (EN 71), sind zwischenzeitlich derart umfangreich, dass sie den Rahmen dieser Website sprengen würden. Daher hier nur das Wichtigste (das sich sicher jeder merken kann):
Was wird durch die EN 71 geregelt?
Die EN 71 ist auch nationales Gesetz. Sie wird auf alles Spielzeug angewendet, das für Kinder bis 14 Jahren bestimmt ist, und regelt die
- mechanische und physikalische Sicherheit
- Entflammbarkeit
- chemische Sicherheit
Letztere setzt die Grenzen für Schwermetalle und andere gesundheitsschädliche Stoffe.
CE-Zeichen
Das CE-Zeichen ist kein Qualitätssymbol. Der Hersteller erklärt damit lediglich, dass sein Spielzeug der EN 71 entspricht und innerhalb der EU vertrieben werden darf. Die Prüfung durch unabhängige Testlabors (zum Beispiel der Landesgewerbeanstalten) ist freiwillig. Kein gewissenhafter Hersteller wird sich ihr aber entziehen.
GS-Zeichen
Zusätzlich gibt es für bestimmte Spielsachen, so für Kinderfahrzeuge, Turngeräte und ähnliches, vorgeschriebene Prüfungen durch den TÜV (GS – geprüfte Sicherheit).
"spiel gut"-Zeichen
Pädagogen, Ärzte, Techniker, Fachleute für Design und auch Eltern prüfen und bewerten seit 1954 Spielzeug. Sie arbeiten ehrenamtlich und unabhängig von Spielwarenindustrie und -handel. Ihre Empfehlung "spiel gut" besagt, dass dieses Spielzeug mit Kindern erprobt und von Fachleuten geprüft wurde - mit positivem Ergebnis. Ihre Kriterien: Spielmöglichkeiten, Material, Verarbeitung, Konstruktion, Haltbarkeit, Sicherheit, Gestaltung, Größe, Menge, Brauchbarkeit der Spiel- und Arbeitsanleitung, für welches Alter geeignet u.v.m. Viele BRIO®-Spielzeuge erhielten über die Jahre diese Begehrte Auszeichnung.
Spielzeug für Kleinkinder
Besonders strenge Regeln gelten für Spielzeug, das für Kinder bis 36 Monaten bestimmt ist. Hier wird vor allem das Ausmaß von Kleinteilen festgelegt, die von Kindern verschluckt werden können. Solche Spielsachen müssen den Vermerk "nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet" tragen.
Herstelleranschrift
Alle Spielzeuge müssen die Anschrift des Herstellers oder, bei Importen aus nicht - EU - Ländern, seines autorisierten Vertreters in der EU tragen.
Kernsatz
Über allem aber gilt die Kernaussage aller Sicherheitsnormen: Spielzeug darf die Kinder, für die es alters- und entwicklungsmäßig vorgesehen ist, nicht gefährden.
Quelle: BRIO.DE