@ peet
Hmmm ..., ich weiß ja nicht ob du jetzt in Deutschland, der Schweiz, Österreich oder wo auch immer lebst. In jedem Land ist das unterschiedlich geregelt, in Deutschland gibt es sogar in jedem Bundesland dazu eine eigene "Hitzefrei Regelung".
Dazu findest du z.B. bei Wikipedia einiges, z.B. :
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:
Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.
In Schleswig-Holstein gilt :
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann."
33° in den Klassenräumen ist bestimmt nicht mehr zumutbar um "vernüftigen Unterricht" zu haben. Auch kann man sich bei der Temperatur wohl kaum richtig konzentrieren und dann vielleicht sogar noch eine Klausur schreiben.
Bei solchen Temperaturen verletzt euer Schulleiter bestimmt seine Fürsorgepflicht wenn ihr da Unterricht machen müsst. Wenn da dann mal ein Schüler während des Unterrichts bei 33° "umkippen" würde, gäbe das bestimmt Stress für euren Schulleiter, ich glaube, da könnten die Eltern des Schülers bestimmt den Schulleiter anzeigen.
Hmmm .., vielleicht sollten ja mal eure Eltern mit dem Schulleiter reden und ihn darauf hinweisen, das sie sich beim Schulamt oder beim Kulusministerium beschweren werden, wenn ihr bei solchen Temperaturen im Klassenzimmer kein Hitzefrei bekommt. Dann können sie ihm auch noch sagen, das es eine Anzeige wegen "unterlassener Fürsorgepflicht" gibt, wenn ein Schüler wegen der Hitze umkippt.
Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen.