Kann man wegen defekter Klimaanlage und Verspätung durch Zugwechsel der Bahn in Rechnung stellen?

Ich fahre geschäftlich oft längere Strecken mit der Bahn. Bisher hat alles relativ gut geklappt. Ich frage mich nur gerade, wenn im Sommer mal die Klimaanlage ausfällt und ich aus gesundheitlichen Gründen einen nachfolgenden Zug nehmen würde, könnte ich die Kosten für die Verspätung der Bahn in Rechnung stellen? Was meint ihr? Danke für jeden Beitrag. Gruß, Pskyra

Antworten (3)

Bisher hast du immer Glück gehabt. dann mach dir mal nicht ins Hemd, dass du vielleicht mal einen Zug erwischen könntest, in dem die Klimaanlage nicht funktioniert. Oder bist du krank? Dann entschuldige ich mich natürlich im Voraus für meine flapsige Bemerkung.

Zum Thema Deutsche Bahn empfehle ich euch allen mal dringend das tolle Video von den "Wise Guys" mit dem Titel "Deutsche Bahn". Ihr schreit euch weg, garantiert!

Für Verspätungen muss die Bahn Entschädigung zahlen

Ich habe jetzt vergessen, wie genau das geregelt ist, aber die Bahn muss den Fahrgästen bei Verspätungen 25 oder sogar 50 Prozent des Fahrpreises erstatten, und das sogar dann, wenn sie gar nicht Schuld ist an der Verspätung: Also zum Beispiel auch dann, wenn durch ein Unwetter die Schienen unpassierbar sind.
Das finde ich allerdings dann auch wieder überzogen, aber so ist es nun mal.
Bei ausfallenden Klimaanlagen hat man soweit ich weiß, aber (noch?) keinen Anspruch auf Entschädigung.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema