Lauri1221

Mach ich mich Strafbar ? Ich bin 17 und mein Freund erst 14

Hallo ich bin 17 Jahre alt und bin Bi.
Habe derzeit einen Freund nun schon seid einem jahr .. also seid meinem 16 Geburtstag um genau zu sein .. er war damals 13 ... Hört sich schlimm an ich weiß .. aber er ist reifer als viele andere ..
Nun bin ich 17 und er 14 ...
das Problem ist jetzt das ich bald 18 werde .... was tun ?? also muss ich schluss machen ?? .. Ich liebe ihn .. wir lieben uns .. ich weis nicht weiter .. (bitte um hilfe)

Antworten (18)
Hi Tom92

Bei google kann man aber auch nie wissen weil da jeder was reinschreiben kann der ein google konto hat

Moderator
Hmmm ...

Wer sich das alles noch mal genau ansehen will, wie es jetzt in Deutschland und Österreich ist, der braucht eigentlich nur mit einer Suchmaschine, mit Google z.B. nach, "wer darf mit wem schlafen tabelle" suchen. Da findet man viele interessante Beiträge und Tabellen, was erlaubt und was verboten ist.

Ds gesetz

Ich hab hie ein buch mit den deutschen gesetztn das ist das aktuellste hier steht: (es ist einer VOLLJÄHRIGEN person nicht untersagt eine beziehung zu einem minderjährigen zu haben sollte es aber zu sexuellen kontakt kommen macht sich somit diejenige person strafbar sollte eine solche sexuelle beziehung jedoch geben kann es zu einer freiheitsstrafe von 4-8 jahren kommen jenachdem wie stark der sexuelle kontakt war) und hier steht noch: (sexueller kontakt zwischen zweioder mehreren miderjährigen ist strafrechtlich nicht belangbar) das heisst wenn du unter 18 bist darfst du sexuellen kontakt mit minderjährigen haben solange er einvernämlich ist

Moderator
@Pocketrocket

Du hast deinen Beitrag zweimal gepostet, deshalb habe ich ihn beim zweiten Mal gelöscht. Ich hoffe, das verstößt nicht gegen deine Auslegung der freien Meinungsäußerung ;-)

Übrigens habe ich mir den Thread nochmal angeschaut, und nichts gefunden, wo von uns Moderatoren etwas gelöscht wurde. Ach ja - die "Verwender" haben keine Forenregeln "gestellt" (meinst du vielleicht "erstellt"?). Das haben die Betreiber dieser Seite getan. Und wenn dir an den Forenregeln etwas nicht gefällt, dann musst du dich an die Betreiber der Seite wenden. Es ist auch jedem frei gestellt, sich gar nicht erst am Forum zu beteiligen, wenn ihm die Forenregeln nicht gefallen. Dein Hinweis auf deine Kontaktdaten wurde gelöscht, weil das gegen die Forenregeln verstößst (siehe unten).

Eigentlich habe ich mich über deinen ausführlichen Beitrag und die - augenscheinlich - gut belegten Argumente gefreut. Wenn allerdings ein Beitrag mit einem Satz "Ich finde es schon erstaunlich, was die herrschende Meinung hier offenbar zu vertreten scheint." beginnt - die herrschende Meinung vertritt was??? - und mit einem faktisch falschem Satz endet, der deklassiert leider seinen dazwischen geschriebenen Text. Es lässt sich damit leider befürchten, dass der restliche Text auch fachliche Mängel aufweist.

Und noch etwas zur freien Meinungsäußérung und zu den Forenregeln: Es wird von uns niemals eine freie Meinungsäußerung gelöscht, wenn sie nicht beleidigend, sexisitisch, oder in anderer Weise gegen den in unserer Kultur bestehenden respektvollen Umgang mit den Mitmenschen verstößt.

Viele Grüße
Kermit

Forenregeln:
2. Es ist ausdrücklich UNTERSAGT
• andere User nach ihren Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, ICQ-Nummer) zu fragen, anstößige Angebote zu machen oder auf seine Kontaktdaten im Profil hinzuweisen, um einen Mail- oder Chatkontakt herzustellen. Die Community dient grundsätzlich nicht der Kontaktsuche!

Diese Antwort wurde von einem Moderator bearbeitet.

Moderator
@ Pocketrocket

Solche Hinweise sind hier nicht erlaubt, auch wenn du der Meinung bist, das die Forenregeln und AGB´s gegen dein Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen.
Wenn du damit Probleme hast, dann wende dich bitte an die Betreiber dieser Seite, wie du es in deinem Beitrag geschrieben hast. Die Forenregeln wurden von den Betreibern der Seite erstellt, wir Moderatoren haben uns die Regeln nicht ausgedacht. Wir achten nur darauf, das sich die User hier an die Regeln halten und "bearbeiten oder löschen" Beiträge oder Teile von Beiträgen, die gegen die Forenregeln verstoßen.

Diese Antwort wurde von einem Moderator bearbeitet.

@ Lauri1221

Ich hoffe, du bist hier noch einmal online um meinen Post zu lesen. Er dürfte dich ja doch interessieren. Falls er nicht mehr Vollständig zu sehen sein sollte oder von den netten Moderatoren hier gelöscht worden sein, kontaktiere mich doch einfach über *********** (-Hinweis entfernt-), dann kann ich dir das gerne nochmal erklären ohne hier im Forum noch einmal Unruhe zu stiften. ;)

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Beste Grüße ;)

Diese Antwort wurde von einem Moderator bearbeitet.

!!

Ich finde es schon erstaunlich, was die herrschende Meinung hier offenbar zu vertreten scheint. Allerdings kann ich keine faktischen Quellen finden, die eure ganzen Aussagen belegen. Also bleibe ich weiter dabei, du brauchst dir keine Sorgen um strafrechtliche Konsequenzen machen wenn du mit deinem Freund schläfst, so lange du ihn nicht dazu verleitest, nötigst oder zwingst.

Allgemein muss ich zu dieser ganzen "Sex erst am 14 Jahren"-Geschichte noch einmal folgendes sagen - da offensichtlicher jeder die Bravo als Quelle falsch auslegt. Betont werden soll hier insbesondere, dass es weniger um eine MORALISCHE als um eine rein JURISTISCHE Bewertung geht.
Es gilt in Deutschland so weit,

-- Nur sexuelle Handlungen ERwachsener mit Kindern bis einschließlich 13 Jahren sind in jedem Fall strafbar. (Vgl. § 2 BGB - "Eintritt der Volljährigkeit. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein."; Eintritt der Volljährigkeit mit 18; Erwachsenenstatus, insbesondere nach dem Strafgesetz mit 21, Eine Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird als Heranwachsender bezeichnet).
Ab 16 Jahren sind sexuelle Kontakte dagegen grundsätzlich zulässig. Ausnahmen bestehen für bestimmte Kontakte mit abhängigen Schutzbefohlenen (z.B. Schülern). Für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren gelten die folgenden stark differenzierenden Übergangsregelungen: 18- bis 20-jährigen Heranwachsenden (!) sind sexuelle Kontakte zu 14- und 15-jährigen erlaubt. Etwas anderes gilt nur, wenn die sexuellen Handlungen ausnahmsweise als Missbrauch zu gelten haben. Wann aber ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr Missbrauch? Das Gesetz nennt nur zwei Fälle: Missbräuchlich und damit verboten ist der Kontakt nur dann, wenn der Heranwachsende eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt oder für den Sex ein Entgelt bezahlt. In allen anderen Fällen sind die sexuellen Handlungen straflos, und zwar völlig unabhängig von Reifegrad des Jugendlichen. Der Jugendliche muss also nicht einmal die vom Gesetz so bezeichnete "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" haben, die man am treffendsten mit "Der Jugendliche weiß schon, was er tut" übersetzen könnte. Für Erwachsene über 21 Jahren (!) gilt eine etwas schärfere Regelung. Auch ihnen sind sexuelle Kontakte zu 14- und 15-jährigen Jugendlichen zwar grundsätzlich erlaubt. Neben den beiden gerade genannten Ausnahmen (Ausnutzung einer Zwangslage und Verkehr gegen Entgelt) gilt für sie jedoch noch eine dritte Einschränkung: Wegen des großen Altersunterschiedes muss bei über 21-jährigen gesichert sein, dass der 14- oder 15-jährige Partner bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat. Jugendliche, die mit so viel älteren Personen Sex haben, müssen also über eine gewisse REife verfügen und "wissen, was sie tun". Unterstellt man diesen Reifegrad, dann hieße das, dass ein 25-Jähriger wegen des Geschlechtsverkehrs mit seiner 14-jährigen Freundin nicht hätte bestraft werden können. Übrigens gelten alle oben beschriebenen Regelungen für homo- und heterosexuelle Kontakte gleichermaßen! --

Ich bitte weiterhin, nicht alles zu glauben, was in dubiosen Foren im Internet steht. Rechtlich relevant ist in Deutschland weiterhin das deutsche Gesetz. Auch wenn dessen Auslegung sicherlich nicht von jedem beherrscht wird. Bei Interesse sind hier die §§ 174, 176, 182 StGB einschlägig.

Welche rechtliche Norm Mokdo meint bleibt mir rätselhaft. § 149 StGB bestimmt die Strafregelungen bzgl. der Vorbereitung der Fälschung von Geld- und Wertzeichen. Vielleicht sollte er dabei schreiben um welches Gesetz es sich handelt.

Ich habe weiterhin die eindringliche Bitte an die Moderatoren, sich vor Löschen eines Kommentares besser zu Informieren und nicht voreilig zu Handeln. In Deutschland gilt immer noch der Grundsatz der freien Meinungsäußerung. Daran können auch die vom Verwender gestellten Forenregeln oder AGB nichts ändern. Ich muss mich sonst an die Betreiber dieser Seite wenden.

Für etwaige konstruktive Kritik und Gespräche bin ich weiterhin offen.

Moderator
@Mokdo

Und das alles greift überhaupt nicht, so lange der 14 Jährige beteuert, dass es sein freier Wille war. Vor kurzem wurde ein Lehrer freigesprochen, der ein Verhältnis mit einer 14-Jährigen Schülerin hatte. Da er keine direkte Verantwortung als Klassenleiter oder Fachlehrer hatte, griff auch nicht die Klausel für Schutzbefohlene. Ein Riesenskandal in Rheinland-Pfalz.

Nochmals Sex ab 14 Jahren ist erlaubt.

Dazu kommt in deinem Zitat auch noch, dass der älter nicht über 21 ist. Also alles im grünen Bereich.

SunshineXx

Ein paar Einschränkungen gibt es schon.

§ 149. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. Ein Erwachsener, der einen Jugendlichen zwischen vierzehn und sechzehn Jahren unter Ausnutzung der moralischen Unreife durch Geschenke, Versprechen von Vorteilen oder in ähnlicher Weise dazu mißbraucht, mit ihm Geschlechtsverkehr auszuüben oder geschlechtsverkehrsähnliche Handlungen vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft

...

Also ich würde mich nicht trennen. .
Ich habe schon meine eigenen Erfahrungen mit Homosexualität gemacht..

und ich hab mich damals genauso gefühlt wie du .. und hab mich nicht getrennt ... :)

Lg Jana (15)

Moderator
@Pocketrocket

Bei was willst du denn SunshineXx widersprechen. Sie schreibst doch genau, das was wir alle schon gesagt haben. Sie schreibt ihre eigenen Meinung zu dieser Beziehung, sie findet sie schwangerschaftsberatung österreichsollten zusammenbleiben. Das ist ihr gutes Recht. Die Eltern könnten den Umgang verbieten, aber würden sie das wirklich tun? Das ist die Frage. Es geht hier um sexuelle Handlungen und das hat Sushine richtig erfasst, ab 14 Jahren ist Sex erlaubt, egal ob homosexuell oder heterosexuell.

In anderen deutschsprachigen Ländern, wie der Schweiz und Österreich ist das Schutzalter anders geregelt.

Diese Antwort wurde von einem Moderator bearbeitet.

@ SunshineXx

Sry wenn ich dir da widerspreche jana, aber das stimmt so nicht. es gibt dahingehend keine gesetzliche regelung außer die, dass eine über 18 jährige person keine sexuellen beziehungen zu einer unter 14 jährigen person haben darf.
ich schlage es aber noch mal genau nach

Musst du nicht ; @ umbata

Ersten nein wieso musst du Schluss machen? Das finde ich sinnlos wenn ihr euch liebt ...


@ umbata : nein ab 14 darf man gesetzlich gesehn Sex haben.

Lg Jana (15 )

Liebe

Wiso sluss machen ihr liebt euch von daher bleibt zsm

So siehts wirklich aus

In der schule hat uns sowohl die politik lehrerin als auch der religions lehrer erklärt dass man ab vollendeten 14. lebensjahr sexuell aktiv werden darf.
dies gilt jedoch nur wenn ein mädchen mit einem jungen schlafen will bzw wenn ein mädchen mit einem mädchen schlafen möchte.
UNGERECHTERWEISE ist das bei schwulen ganz anders ein mann darf mit einem anderen erst dann sex haben wenn beide 18+ sind, ansonsten macht sich der ältere von den beiden strafbar. ich bin selbst auch homo deswegen hab ich mich mit diesem thema schon öfter mal beschäftigt. das gilt natürlich auch wenn beide unter 18 sind -> der ältere von beiden zieht immer die arschkarte.
ABER, ich pflege gern mal zu sagen, wo kein kläger da kein richter.
ihr müsst es ja nicht in die welt hinauspusaunen dass ihr sexuell aktiv seid ;)
wenns keiner weiß kann euch auch keiner anzeigen

Moderator
@Lauri

Das was die beiden vorher hier schreiben ist so falsch. Es hat nichts mit minderjährig und volljährig zu tun. Es geht um das sogenannte Schutzalter in Deutschland ist das 13. Das heißt ab 14, darf man sexuelle Kontakte haben. Ihr dürft miteinander sexuell verkehren. Ich halte zwar nicht viel von der Zeitschrift aber die BRAVO erklärt das online ganz gut. Den Artikel findet ihr indem ihr folgende Zeile ganz in die Google-Suche kopiert.

site:bravo.de sexuelle Beziehungen was ist verboten was ist erlaubt

i-love-kiel
@Lauri1221

Wie es umbata schon angedeutet hat ist der sexuelle kontakt laut der gesetztes lage klar...
da du demnächst volljährig bist und dein freund minderjährig ist darf kein sexuelles verhältniss bestehen
ABER... wenn der/die Erziehungsberechtigte/r deines Freundes damit einverstanden ist dürftet ihr es theoretisch, da der/die Erziehungsberechtigte/r die Aufsichtspflicht und die Verantwortung des Minderjährigen trägt...

Ich denke ein klärendes gespräch zwischen dir deinem Freund und den/der Erziehungsberechtigten/r könnte da schon weiterhelfen...

...

Ich glaube nich
nur sexuell dürft ihr miteinander nichts machn

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