Magersucht bei Minderjährigen - Zwangseinweisung möglich?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob sich hier jetzt jemand damit auskennt oder vielleicht selbst Erfahrungswerte hat:
Wann kann eine beinahe 17-Jährige mit Magersucht gegen ihren Willen von ihren Eltern zwangseingewiesen werden? Sagen wir, ihr BMI ist sehr ungesund, aber nicht lebensbedrohlich.
Was würde dann genau gemacht werden, wenn sie eine Behandlung weiterhin ablehnt?

Antworten (42)

Du kennst vielleicht die Risiken vom Wissen her, begriffen was sie für dich bedeuten hast du aber in keinster Weise.

Wir haben dir deine Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet, deinen Weg musst du jetzt wählen (du trägst schließlich auch allein die Konsequenzen).

Ich wünsche dir viel Glück und vor allem Kraft (davon wirst du noch viel brauchen). Ich hoffe du wirst bald wach.

Schon, aber ich mache ja nur dumme Sachen mit meinem eigenen Körper und niemand wird mich je davon überzeugen können, dass das nicht mein Recht ist, solange ich die Risiken kenne und mich trotzdem dafür entscheide.

Deine Eltern machen bestimmt nichts dummes. Sollen sie etwa dabei zuschauen wie du deine Gesundheit und dein Leben riskierst?! Sie haben einfach Angst um dich und versuchen alles in ihrer Macht stehende um dich auf den rechten Weg zurück zu bringen. Sie lieben dich nun mal.

Deine Krankheit lässt dich nur noch auf dich und diese Sucht schauen, alles Andere ist schon völlig aus deinem Blickfeld verschwunden.

Du willst nicht dass der Kontakt zu deinen Eltern abbricht? Dann ändere dein Verhalten. Nicht die Anderen machen dumme Sachen sondern nur du allein!

Schönreden tue ich mir eigentlich sehr wenig. Ich bin jetzt in den letzten zwei Wochen so ziemlich jede Beratungs- oder Hilfsstelle durchgegangen, die ich finden konnte oder die mir eingefallen ist und das Bild war eigentlich überall das gleiche.
Meine Angst - das muss ich ehrlich gestehen - ist weniger die Klinik (dafür habe ich schon einen Schlachtplan, da weiß ich, dass ich gewinne) sondern ich habe echt Angst, dass sich meine Eltern zu etwas dummen hinreißen lassen und ich dann mit 18 den Kontakt dauerhaft abbrechen muss, aus Prinzip.

Wie "Tom92" es schon schreibt: Du hast hier in ein öffentliches Forum gepostet und da kann jeder antworten. Ich schaue bestimmt nicht zu wenn sich ein junger Mensch ins Verderben stürzt, das würde ich mir nie verzeihen.

Eine Sucht wird einem auch nicht langweilig und dann hört man mal eben auf. Eine Sucht bestimmt dein Leben, deine Gedanken, dein Handeln und übernimmt die völlige Kontrolle über dich. Auch über dich hat sie schon die völlige Kontrolle, nur leider merkst du es noch nicht.

Du redest dir das Alles schön und belügst dich selbst und merkst es nicht einmal. Du brauchst dringend Hilfe, das ist eine Tatsache! Du kommst aus dem Ganzen nicht mehr allein raus, die "Ana" hat schon völlige Kontrolle über dich.

Moderator
@ LeonieMarie

Mit "Betreuungsgericht" hast du recht.
Du hast dein "Problem" hier ins Forum gepostet und da alle User hier nicht möchten, dass es dir schlecht geht und du evtl. "später" mal wegen deiner Magersucht große Probleme mit deiner Gesundheit bekommst, wird dich hier wohl keiner "in Ruhe" lassen.
Zwangsmaßnahmen können das Alles zwar verfestigen, aber wie es aussieht brauchst du unbedingt Hilfe. Auch wenn es jetzt angeblich noch nicht so schlimm ist, dass das lebensgefährlich ist, könnte das doch schnell so sein. Wenn man dann eben sämtliche Hilfe ablehnt, bleiben in so einem Fall wohl nur Zwangsmaßnahmen übrig, damit es nicht demnächst gefährlich für deine Gesundheit werden könnte.

"Übrigens, da Vormundschaftsgericht gibt es noch. Es ist für Erwachsene zuständig, die durch geistige oder psychische Defizite ihre Angelegenheiten nicht allein regeln können."

Was du meinst nennt sich schon seit vielen Jahren "Betreuungsgericht".

Und euch allen ist schon klar, dass die beste Methode, dass mir die Suchtr langweilig und lästig wird, wäre, mich einfach in Ruhe zu lassen? Zwangsmaßnahmen können alles nur verfestigen, da es mir dann nur noch um das Prinzip geht.

Kein Grenzwert für den BMI

Magersucht ist eine psychische Erkrankung. Der BMI ist lediglich ein Symptom und kein Kriterium für eine Zwangseinweisung.

Übrigens, da Vormundschaftsgericht gibt es noch. Es ist für Erwachsene zuständig, die durch geistige oder psychische Defizite ihre Angelegenheiten nicht allein regeln können.

Rice hat übrigens vollkommen Recht. hier geben wir keine Tipps, wie Du Dich selbst zugrunde richtest. Ich wünsche Dir gute, professionelle Hilfe, damit Du Dein Leben wieder in den Griff bekommst. Wenn Du nur Tipps suchst, um Deinen Weg in die Magersucht fortzusetzen, ist das hier das falsche Medium.

Du bist wirklich undankbar und respektlos. Es haben sich hier Menschen für dich Zeit genommen und versucht dir zu helfen. Wir sind alle ein ganz Stück älter als du und haben dementsprechend auch mehr Lebenserfahrung und somit auch Wissen als du.

Nochmal zum Mitschreiben: Du bekommst hier KEINE Tipps wie du um eine Therapie herum bzw. wie du da schnell wieder raus kommst! Keiner hier wird dich in den Tod schicken!

Du bist für dein Schicksal selbst verantwortlich und wenn du nicht in Therapie kommen willst dann musst du dein Verhalten ändern. Mit tricksen und klagen wirst du nichts erreichen, das Einzige was dabei rauskommen kann ist, dass du für unzurechnungsfähig erklärt wirst.

Wach auf aus deinem Wahn und fang endlich mal an auch an die Konsequenzen zu denken!

Naja, nicht so böse gemeint, aber meine Frage war ja offensichtlich, was ist der minimale BMI den ich brauche, um nicht zwangseingewiesen zu werden und wie wird man in einer Klinik am schnellsten für therapieresistent erklärt.

Die Antworten waren, soweit sie überhaupt stimmten, alles Dinge, die ich schon wusste.

Im Endeffekt ist es doch völlig egal was wir dir antworten, du packst dir die Dinge eh wie du sie haben willst.

Deine Vorstellungen sind weit weg von der Realität und leider wirst du es wohl bitter bezahlen müssen. Die Magersucht hat dich schon voll eingenommen. So wirst du keine Chance auf ein Studium und eine tolle Zukunft haben. Wenn du diesen Weg gehst dann heißt deine Zukunft Anorexie, deine ganze Welt wird sich nur darum drehen und schon bald wirst du keine Kraft mehr für irgendwas anderes haben.

Es ist wirklich traurig, dass so junge Menschen ihr Leben so leichtfertig kaputt machen.

Wenn ein Patient *mitmacht*, bleibt man natürlich so lange in der Klinik, bis man geheilt ist. Wenn tatsächlich behandelt wird, wird natürlich auch der Aufenthalt bezahlt. Ich habe ja davon geredet, jemanden, die sich bereits einen Anwalt organisiert hat, so lange ohne Lebensgefahr einzusperren, bis ihr Wille gebrochen ist. Das halt ich immer noch für sehr unwahrscheinlich.

Ich habe Zukunftspläne, aber studieren kann man auch mit einem BMI von 15. Sollte sich das als unmöglich erweisen, kann man dann immer noch eine (ambulante) Therapie machen.

Habe mehrere Fallbeispiele im Netz gefunden. Unter anderem die Geschichte eines minderjährigen Jungen der ebenfalls von seinen Eltern in eine Klinik gebracht wurde. Dieser Junge verbrachte ein halbes Jahr in der Klinik, allerdings war er einsichtig und wirkte bei der Therapie mit. Die Wahrscheinlichkeit dass die Behandlung länger dauert wenn man nicht mitarbeitet ist sehr hoch.

Ich kann dir nur ans Herz legen mal in dich zu gehen und zu überlegen ob dieses "High" es wirklich wert ist dein Leben zu versauen und wahrscheinlich bald massiv unter dieser Situation zu leiden. Du hast doch bestimmt Träume und Zukunftswünsche? Die kannst du vergessen wenn du nicht die Kurve bekommst.

"Toll" dass du dich dahingehend so gut informiert hast, aber vielleicht solltest du dich mal über die Auswirkungen deines Handelns informieren.

Du glaubst also allen Ernstes du könntest eine Sucht kontrollieren und sie einfach beenden? Die Sucht kontrolliert dich und hat schon längst die Macht über dich und dein Handeln. Damit kann man nicht einfach aufhören.

Noch eine kleine Info: Magersucht geht ja mit psychischen Erkrankungen einher, dementsprechend kann man dich so lange in Therapie halten bis diese therapiert ist und du keine Gefahr mehr für dich bist. Auch kann und wird in solch schwierigen Fällen die Gabe von Psychopharmaka angeordnet. Über die Kostenübernahme brauchst du dich nicht sorgen, die Krankenkasse übernimmt das ohne Probleme. Zudem gibt es in Deutschland genug Menschen die schon seit Jahren psychotherapeutische Betreuung bekommen weil sie eine Gefahr für sich oder die Gesellschaft darstellen. Warum solltest du da eine Ausnahme bilden? Davor schützt auch das größte Ego und Rebellion nicht.

Da kannst jetzt noch entscheiden ob du den leichteren oder den harten Weg wählst.

Wieso sollte man mich denn wegen starken Untergewicht fixieren? Aus reinem Fetischismus? ;)

Wie gesagt, für eine Zwangsernährung reicht der BMI definitiv nicht, und ich habe auch eindeutig nicht vor, je so tief zu kommen. An eine beliebig lange "Verwahrung" nur wegen starkem Untergewicht kann ich eigentlich auch nicht glauben. Wer sollte den die vielen Tausend Euro im Monat für den Klinikplatz zahlen und wieso? Eine Krankenkasse macht das sicher nicht mit, wenn dabei nicht behandelt wird.

Übrigens gibt es das Vormundschaftsgericht schon viele Jahre nicht mehr und selbst als es das noch gab, war für Fälle wie meinen das Familiengericht zuständig. Wie gesagt, was die Rechtslage angeht, habe ich meine Hausaufgaben gemacht ;)

Man wird Dich so lange verwahren, wie man der Meinung ist, dass Deine Einstellung für Dich oder Andere gefährlich ist. Das wird regelmäßig vom Vormundschaftsgericht geprüft. Das Vormundschaftsgericht prüft dann auch Anträge auf Fixierung (Festbinden) und Zwangsernährung. Wenn Du das so haben möchtest...

Danke nochmal.

Aber nicht alles, was ungesund ist, ist auch gleich tödlich.

Es hätte mich zwar durchaus noch sehr interessiert, wie lange man dann in einer solchen Situation realistisch hinter Gittern sitzen muss, wenn man sich nicht unterkriegen lässt, aber gut...

Und auf dieses tägliche, starke "High" möchtest Du nicht verzichten? Na ja, das ist eine persönliche Entscheidung. Aber hast Du mal überlegt, welchen Preis das hat?

Dis durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen liegt bei etwa 80 Jahren. So wie Du jetzt lebst, hält das Dein Körper vielleicht noch zwei Jahre durch. Danach ist Dein Körper von den Folgen der Sucht sichtlich gezeichnet. Willst Du auf 60 Jahre sinnvolles, erfülltes Leben verzichten und stattdessen von den Folgen gezeichnet diese 60 Jahre durch die Hölle gehen (wenn Dein Körper nicht schon vorher aufgibt)? Das ist dieses tägliche, starke "High" aus meiner Sicht nicht wert. Wenn Du Dich aus den Zwängen der Magersucht befreist, wirst Du sehen, dass man sich an vielen, anderen, schönen Sachen erfreuen kann., ohne sich selbst kaputt zu machen.

Aus Deinen Antworten sehe ich, dass Du Deine Situation sehr gut einschätzt. Denk nochmal drüber nach was das für Deine Zukunft bedeutet und überlege Dir, ob Du nicht doch einen anderen Weg gehen möchtest. Ich denk, die Hilfsangebote, die Dir gemacht wurden sind ehrlich gemeint. Nutze deine Urteilskraft und Deinen starken Willen, um Deine Zukunft als sinnvolles, erfülltes Leben selbst zu gestalten!

Wie jede Sucht, auch wenn sie hier nicht stoffgebunden ist: Ein tägliches, starkes "High" ;)

Und was bringt dir dieses Tal? Was gibt dir diese Situation?

Denkbar, ja :)

Aber erstmal gehe ich durch das Tal, durch das ich gerade gehen will. ;)

Danke.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Suchtpatienten zunächst eine Behandlung ablehnen, und das kann zum Krankheitsbild dazu gehören. In der Therapie stehen erfahrene Psychologen zur Verfügung, die beim Patienten den Willen aufbauen, die Sucht zu überwinden. Du wirst ein tiefes Tal durchschreiten und Dich selbst am Ende mit anderen Augen sehen.

Gut, die Frage war mehr, ist eine Zwangseinweisung realistisch, wenn der Zustand nicht lebensbedrohlich ist und wenn ja, wie reagiert dann eine Klinik auf eine fortgesetzte Behandlungsablehnung.

Uwe65527s Punkt über die nötige Freiwilligkeit ist aber sehr angebracht.

Trotzdem vielen Dank an alle.

Es ist leider so, dass der Betroffene bei Suchterkrankungen die gebotene Hilfe bewusst annehmen muss, ansonsten ist sie wirkungslos. Hierzulande kann jeder für sich frei entscheiden. Ohne entsprechenden Willen wird sich ihr Zustand weiter verschlechtern bis sie nicht mehr handlungsfähig und nicht mehr verweigerungsfähig ist und ihr geholfen werden muss. Es ist schade, aber es hat hier viele gute Antworten gegeben, von denen sie sagt, dass sie die nicht haben möchte.

@LeonieMarie

Du wirst hier wohl kaum Tipps bekommen wie du um eine Therapie herum kommst. Das wäre verantwortungslos. Deine Fragen wurden beantwortet und wenn du der Meinung bist, dass du dagegen vorgehen willst ist das dein Recht. Ob du damit Erfolg haben wirst wage ich mehr als nur zu bezweifeln.

Zudem geht es hier auch nicht darum nur das als Antwort zu bekommen was man lesen will. Es liegt in der Verantwortung eines Jeden der auf solche Beiträge antwortet die Betroffenen auf die Risiken hinzuweisen. Du betreibst gerade Selbstmord auf Raten und das ist dir offenbar in keinster Weise bewusst.

Auch wenn ich in der grundlegenden Frage ganz anderer Meinung bin, wenn Dein Weg in die andere Richtung gehen soll, musst Du klagen. Ich gehe davon aus, dass Dich Deine Eltern nicht unterstützen werden und kein Geld für eine solche Klage bereitstellen werden. Wenn Du nicht ausreichend über Geld verfügst, um ein Klage zu finanzieren, musst Du zum Jugendamt gehen, Dein Anliegen vortragen und darum bitten, dass man Dir auf Staatskosten einen Anwalt zur Verfügung stellt, der Deine Klage einreicht.

Gut fände ich das nicht, aber es steht jedem zu die Mittel und Möglichkeiten des Rechtsstaats zu nutzen.

Hi,
zuerst mal Danke für eine Antwort.

Dann hast du aber gerade wieder die zwei Sachen geschrieben, die ich *nicht* wissen wollte ;) (außerdem stimmen deine Ausführungen zur Rechtslage auch nicht. Zwangseinweisungen sind eine der wenigen Dinge, bei denen man auch minderjährig klagen und einen Anwalt nehmen kann, §167, Absatz 3 FamFG. Was das angeht, habe ich mich schon informiert)

"Du kannst die Hilfe natürlich ablehnen, solltest Dir aber im Klaren sein, in welche Richtung sich Deine Gesundheit ohne Hilfe entwickeln wird. "

Das ist es mir. Es ging mir darum , *wie* man die Hilfe ablehnen kann, wenn sie mit Gewalt angeboten wird.

"Bist Du in der Lage, Deine Magersucht selbst in den Griff zu bekommen? "

Es gibt einen Unterschied zwischen Dingen, die man tun *kann* und die man tun *will*, gerade bei Suchterkrankungen.

Die Rechtslage

Du bist nicht volljährig, Deine Eltern haben für Dich die Verantwortung. Sie nehmen selbst keine Zwangseinweisung vor. Falls notwendig stimmen sie in dieser Verantwortung einer Einweisung zu. Sie sind dabei verpflichtet, zu Deinem Wohle zu handeln. Wenn Du da anderer Meinung bist, kannst Du Dich an das zuständige Jugendamt wenden. Das Jugendamt wird dann unabhängig prüfen, ob Deine Eltern wirklich zu Deinem Wohle handeln. Solange Du nicht volljährig bist, kannst Du nicht selbst klagen, das muss Dein gesetzlicher Vertreter für Dich tun. Das sind entweder deine Eltern oder das Jugendamt, falls es festgestellt hat, dass Deine Eltern nicht in der Lage sind, Deine Interessen ordentlich zu vertreten.

Ich kann Dir nur zu einem kooperativen Verhalten raten. In den meisten Fällen wollen Eltern und Ärzte wirklich helfen. Du kannst die Hilfe natürlich ablehnen, solltest Dir aber im Klaren sein, in welche Richtung sich Deine Gesundheit ohne Hilfe entwickeln wird. Wenn Dein Zustand schlechter oder gar lebensbedrohlich wird, hast Du Dir selbst geschadet.

Bist Du in der Lage, Deine Magersucht selbst in den Griff zu bekommen? Dann mach's! Zeige den Eltern und den Ärzten, dass Du Dein Essverhalten kontrollieren kannst. Dann ist die Einweisung schnell vom Tisch. Ansonsten solltest Du froh sein, wenn Dir frühzeitig geholfen wird. Die Zeit, wo Du Dich weiter mit dem Problem herumplagst, ist verlorene Lebenszeit, und Deinem Körper fügst Du weiteren Schaden zu. Du bist 17 und hast das Leben noch vor Dir. Überlege Dir bitte selbst, ob die Hilfsangebote für Dich vielleicht unbequem, aber am Ende doch eher nützlich sind.

Naja verzweifelt würde ich es noch nicht nennen.
Und nein, so ganz glauben kann ich das nicht, was du sagst. Nach der Logik dürfte es ja niemand schaffen, ihre Magersucht bis zur Volljährigkeit zu erhalten und das stimmt ja offensichtlich nicht. Außerdem wird überall gesagt, dass eine langfristige Therapie nur freiwillig erfolgen kann, aber unfreiwillig nur Notfallversorgung möglich ist. Mich hätte eben interessiert, was das genau beinhaltet.
Aber trotzdem danke.

Ich verstehe dass du momentan echt in einer wirklich blöden Situation bist und verzweifelt bist. Dafür kann aber keiner etwas und es wollen dir alle wirklich nur helfen.

Die Krankenkasse zahlt die Behandlung definitiv auch wenn du es nicht willst. Du wirst dich auch in einer Therapie nicht ewig gegen die Behandlung wehren können, irgendwann bricht da jeder ein. Wie schon geschrieben, deine Eltern müssen Kontakt zu einer Klinik aufnehmen und die Ärzte entscheiden auf Grund deiner Befunde und deiner Verfassung über deine Aufnahme, sie klären dann auch die Kostenübernahme.

Ich verstehe dass du dich jetzt mit allen Kräften gegen wehrst und nicht siehst dass das die beste Lösung für dich ist. Die Magersucht macht einen ja irgendwie blind und verändert nicht nur die Selbstwahrnehmung sondern auch den Realitätssinn. Das ist ja das teuflische an dieser Erkrankung.

Das sollte wirklich nicht beleidigen sein, entschuldige, wenn es so herüberkam.
Es ging mir eben nur wirklich nicht darum, ob Anorexie ungesund ist (das weiß ich) oder um die Rechtslage (die kenne ich), sondern um das praktische Vorgehen vor und während einer Zwangseinweisung.

Lern bitte Umgangsformen! Ich halte Höflichkeit und Respekt für angebracht wenn sich jemand die Mühe macht dir zu antworten um dir zu helfen.

Ich schreibe hier von Erfahrungswerten, da ich selbst auch schon in einer Klinik war und wer Fachwissen verlangt sollte sich selbst mal besser informieren und auch mal nachdenken.

Ich wünsche dir trotzdem, dass du bald aufwachst und was für dich tust, sonst endet das nicht gut.

Viel Glück.

Bitte lass die schwarze Pädagogik stecken, da bist du nicht der erste, der das versucht ;)
Zu einer Gesprächstherapie kann man naturgemäß niemand zwingen und eine Zwangsernährung ist ebenfalls erst möglich, wenn der BMI tatsächlich lebensbedrohlich ist, was hier nicht der Fall ist.
Daher die Frage. Den Punkt, ob eine Krankenkasse tatsächlich einen unbegrenzten stationären Aufenthalt nur zum Brechen des Willens bezahlen würde, halte ich nicht für unangebracht.
Trotzdem würde mich mehr interessieren, wenn hier jemand mit Fachwissen oder Erfahrungswerten etwas sagen könnte.

Du bist ja nicht der erste uneinsichtige Teenager der eingewiesen wird, die Therapeuten, Ärzte und Pfleger haben da schon ihre Vorgehensweise. Es gibt strikte Regeln in solchen Einrichtungen die zu befolgen sind (Gesprächstherapien, Gewichtszunahme u.s.w.). Je länger du dich dabei verweigerst umso länger wird auch die Entlassung dauern (da rettet auch kein 18. Geburtstag vor). Man wird erst entlassen wenn man keine Gefahr mehr für sich selber ist und die behandelnden Ärzte und Psychologen ihr ok geben.

Spätestens wenn man 18 wäre, käme man natürlich ohnehin wieder raus. Andererseits bezweifle ich, dass eine Krankenkasse einen 17-Monatigen stationären Aufenthalt ohne Behandlung finanzieren würde.
Daher die Frage nach der praktischen Durchführung.

Moderator
@ LeonieMarie

Natürlich wirst du Rechtsmittel haben und gegen die Einweisung klagen können. Nur wird das Gericht dann wohl einen Gutachter beauftragen und wenn der dann zu der "Meinung" kommt, dass du in eine Klinik eingewiesen werden musst, wirst du wahrscheinlich gleich vom Gerichtssaal aus zwangseingewiesen. Dann könnte es durchaus sein, dass du da erst wieder rauskommst, wenn die Ärzte in der Klinik und der Gutachter der Meinung sind, dass das nun ohne Gefahr/Probleme für dein Leben möglich ist. Da wäre es wahrscheinlich einfacher, wenn man freiwillig in die Klinik geht.

Diese Antwort wurde von einem Moderator bearbeitet.

Und du meinst die lassen dann einfach keine Klage zu, entgegen der Gesetze? ;)

Aber ich habe eigentlich auf die Diskussion keine Lust. Es hatte mich mehr interessiert, wie eine Klinik auf eine Patientin reagieren würde, die eine Behandlung ablehnt, deren Zustand allerdings keine Zwangsernährung rechtfertigt.

Nehme mal an du fragst hier wegen dir.

Dann möchte ich mal den Richter sehen der es zulässt dass eine minderjährige Magersüchtige sich in ihr eigenes Verderben klagt.

Wieso zu naiv? Über die Rechtslage habe ich mich bereits informiert.

Zu deinem ersten Satz äußere ich mal nicht, ist mir zu naiv.

Zum 2. Punkt: Die Eltern nehmen Kontakt mit einer Klinik auf, das Kind wird vorgestellt und dann wird entschieden ob es aufgenommen wird.

Naja, das Kind hat schon ein Mitspracherecht, und vor allem hat es auch jede Menge Rechtsmittel ;)

Ich wollte wirklich mehr wissen, wie das praktisch gehandhabt wird.

Jederzeit. Spätestens wenn der Arzt dazu rät oder man selbst als Elternteil mitbekommt dass es zu Hause dieses Problem zu lösen, sind sie sogar dazu verpflichtet. Eltern haben eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht und müssen dieser zum Wohle ihres Kindes nachkommen. Außerdem haben die Eltern bis zum 18. Lebensjahr das Sorgerecht, sind also Vormund und treffen bis zur Volljährigkeit damit auch diese Entscheidungen, das Kind hat in dem Fall kein Mitsprache-/Entscheidungsrecht.

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