Muss ich weiterhin Unterhalt an meine erste Tochter zahlen?

Hallo.
Ich hab da mal paar Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Meine Tochter aus erster Ehe wird im November 18. Ich habe im jahr 2006 nochmal geheiratet, und jetzt wiederum eine Tochter von mitlerweile auch schon wieder 6 jahren. Kann mir jemand sagen ob ich weiterhin Unterhalt an meine erste Tochter zahlen muss? Sie macht aber gerade Abitur, und meine Exfrau bekommt Harz4. Und mein Einkommen beträgt ca. 1630€ Kann mir da Jemand einen Rat geben?

Gruß Audi73

Antworten (7)
Unterhalt

Hallo Audi73.

Wollte Dir keinesfalls falsche Infos geben.

Meiner Tochter wurde jedenfalls gesagt, ihr Unterhaltsanspruch ginge bis 26J.
Ob dies allgemein so ist oder vom Einzelfall abhängig, kann ich nicht sagen.

Da Du schreibst, Deine Tochter wird im November 2013 volljährig, ist das Jugendamt bis dahin auf jeden Fall zuständig. Allerdings denke ich, man gäbe Dir beim Jugendamt auch Infos wenn sie schon älter wäre. Fragen kostet ja nichts.

Keine Altersgrenze

Für die Unterhaltspflicht gibt es keine Altersgrenze. Der Unterhaltsanspruch besteht bis zum Abschluss der Ausbildung, sofern diese zielstrebig durchgeführt wird und sich das Kind nicht selbst unterhalten (z.B. Ausbildungsvergütung, BAföG) kann.

Das Jugendamt ist ab Volljährigkeit nicht mehr für die Unterhaltsberechnung zuständig.

Unterhalt

Solange sich Deine Tochter in der Ausbildung befindet bist Du verpflichtet Unterhalt zu zahlen (geht bis sie 26J. alt ist).
Wenn Du zu wenig Einkommen hast, mußt Du dies belegen, dann zahlt der Staat. Aber Deine Exfrau ist genau so verpflichtet das Kind zu unterstützen.
Ist wahrscheinlich am besten Du sprichst beim Jugendamt vor, die werden Dir genau sagen was Du zahlen mußt.
Lass Deine Tochter aber nicht hängen, sie muß ja irgendwie zurecht kommen solange sie in der Ausbildung ist und wenig verdient.

Unterhaltsrelevantes Einkommen

Du wirst in einem Forum kaum eine konkrete Antwort über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts erhalten, da du sicher nicht sämtliche Einkommensverhältnisse der Familie im Detail veröffentlichen möchtest.

Mit deinem monatlichen Nettoeinkommen kann man unterhaltsrechtlich jedenfalls nichts anfangen, da das unterhaltsrelevante Einkommen i.d.R. abweichen wird (siehe Links).
Da du wieder das Nettoeinkommen nennst, vermute ich mal, dass du dich mit den Links auch nicht wirklich auseinander gesetzt hast.

Wichtig wäre auch, ob die Tochter im Haushalt der Mutter oder z.B. in einem eigenen Haushalt lebt.

Grundsätzlich ist ab Volljährigkeit erstmal deine Tochter dafür verantwortlich, den ihr zustehenden Unterhalt geltend zu machen.
Bist du mit der geforderten Unterhaltshöhe nicht einverstanden, kannst du entweder versuchen ihn anhand der Unterhaltsleitlinien des OLG selbst zu ermitteln und dich mit deiner Tochter zu einigen.
Oder du ziehst einen Anwalt hinzu.

Unterhalt

Hallo.
Ich habe noch eine jüngere Tochter von 6 Jahren, und eine Ältere die im November 18 wird aus erster Ehe,
die gerade ihr Abitur macht. Ich selber habe ein Einkommen von ca.1630€ netto. Meine Exfrau bekommt Harz4.Kann mir eventuel Jemand sagen wieviel Unterhalt ich dann zu zahlen habe wenn meine erste Tochter 18 wird, unter Berüchsichtigung meiner 6Jährigen Tochter die bei mir lebt.

Gruß Audi73

Besserer Link

Der erste Link ist nicht ganz aktuell, daher hier noch ein besserer:

http://www.mein-recht.de/unterhalt.html

Weiterhin unterhaltspflichtig

Da deine Tochter sich noch in Ausbildung befindet, bist du weiterhin unterhaltspflichtig.

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/index.php

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema