Kindesunterhalt für Volljährige

Hallo,
meine Tochter wird am 25.05.13 18 Jahre alt. Muss hier der Vater meiner Tochter noch für den monat Mai den vollen Unterhalt zahlen oder wird hier schon eine Anrechnung meines Einkommens herangezogen?

Antworten (2)
Voljährigenunterhalt

Ein unterhaltsberechtigtes Kind kann für den Monat, in dem es volljährig wird, nicht noch den vollen Monatsbetrag des Minderjährigenunterhalts verlangen; hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Regelung. Das Kind kann aber für die Tage der Minderjährigkeit anteilig den Monatsunterhalt beanspruchen (BGH vom 24.02.1988 Az. IVb ZR 3/87).

Allerdings sind nach § 1612 Abs. 3 BGB Unterhaltszahlungen monatlich im Voraus fällig.

Die einfachste Lösung wäre sicherlich, wenn der Vater nochmal den vollen Minderjährigenunterhalt zahlt und evtl. Überzahlungen im Juni verrechnet werden.

Ich glaube dass er noch zahlen muss, bin mir aber nicht zu 100% sicher, würde dir vorschlagen sicherheitshalber mal einen Anwalt zu fragen !

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