Unterhaltsberechnung bei Zusammenzug

Hallo, ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Er muss für eine Tochter Unterhalt zahlen. Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wird meine Rente bei der Unterhaltsberechnung mit angerechnet? Danke schon mal im vorraus für eure Antworten! !

Antworten (1)
Verringerung Selbstbehalt

Deine Rente wird in die Unterhaltsberechnung für seine Tochetr nicht eingerechnet.

Zahlt dein Freund allerdings nicht den Mindestunterhalt, kann sich der Selbstbehalt verringern, wenn ihr zusammenlebt, du über eigenes Einkommen von monatlich mehr als 650 € verfügst und dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgst. Denn wenn zwei zusammen wirtschaften, ist für jeden von ihnen das Leben billiger, als wenn man allein lebt.

Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des "Mehr"-Einkommens des Partners reduziert werden. Maximal kann der Selbstbehalt auf 750 € bei einem berufstätigen Unterhaltspflichtigen reduziert werden.

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