Unterhalt - volljährig

Hallo zusammen, brauche dringend Rat... Mein 20-jähriger Sohn möchte eine eigene Wohnung - ist besser so - kann sie aber mit Ausbildungsvergütung nicht finanzieren. Vater hat noch nie gezahlt; ich habe ihn durch mehrere Jobs bis heute fiinanziert. Nun meine Frage, bin ich im Falle seines Auszuges unterhaltspflichtig? Wenn ja, in welcher Höhe. Wie hoch ist die Selbstbehaltgrenze?

Antworten (3)
Unterhalt

Bei geringem Einkommen (der Eltern und des Kindes) kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.
http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Der Unterhaltsbedarf eines Kindes in eigener Wohnung liegt bei 670 € + ausbildungsbedingten Mehrbedarf (z.B. Fahrtkosten). Abgezogen wird des eigene Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, Kindergeld, evtl. BAB).

Unterhaltspflichtig bist du bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung. Du bist aber nicht verpflichtet eine Wohnung zu finanzieren, wenn der Ausbildungsbetriebe auch von deiner Wohnung gut zu erreichen ist.

Rechnet einfach mal durch, wieviel Geld dein Sohn hat und ob er sich damit eine Wohnung leisten könnte.

PS: Bei Kindergeld gibt es seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Unterhaltsvorschuss

@MissMarieIsCurious
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt es nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Moderator
@Johanna

Was heißt der Vater hat noch nie gezahlt? Kann er nicht, oder will er nicht? So gesehen kannst du dich in dem Fall ans Jugendamt wenden. Die strecken normalerweise den Unterhalt vor und holen sich das dann gerichtlich vom Vater wieder. Wenn er noch in der Ausbildung ist und nicht über eine bestimmte Einkommensgrenze kommt, hat er auch noch Anspruch auf Kindergeld, glaube ich.

Wegen dem Selbstbehalt. Suche in Google nach "Selbstbehalt Unterhalt" und du wirst finden.

Suche ebenso nach "Unterhalt volljährige Kinder", das ist sehr erhellend. Und dein Sohn sollte sich selbst, um Unterhalt vom Vater kümmern, falls das möglich ist.

Wir haben hier einen Gast, der beantwortet solche Fragen sehr kompetent. Vielleicht kommt der hier ja auch noch einmal vorbei.

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