Unterhaltsnachzahlung
Hallo,
folgender Fall: Ich habe eine Tochter welche im April 2013 25 Jahre alt wird und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Ob Sie mittlerweile wirtschaftlich selbständig ist weiß ich nicht da ich schon seit ihrem 18. Lebensjahr keinen Kontakt mehr habe. Volljährigenunterhalt wurde nie eingefordert. Ich zahle allerdings seit ihrem 18. Lebensjahr monatlich 75 Euro an minderjährigen Unterhalt nach. Es besteht auch ein Titel über diesen minderjährigen Unterhalt. Konnte den minderjährigen Unterhalt damals nicht immer zahlen wegen Arbeitslosigkeit. Auf den Titel sind noch ca. 6000 Euro minderjährigen Unterhalt offen. Meine Frage ist nun, muss ich den jetzt noch zahlen? Es sind ja nur Nachzahlungen die ich dann bis zu ihrem 32 Lebensjahr noch nachzahlen muss, vielleicht kann mir jemand helfen, danke