Unterhaltsnachzahlung

Hallo,

folgender Fall: Ich habe eine Tochter welche im April 2013 25 Jahre alt wird und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Ob Sie mittlerweile wirtschaftlich selbständig ist weiß ich nicht da ich schon seit ihrem 18. Lebensjahr keinen Kontakt mehr habe. Volljährigenunterhalt wurde nie eingefordert. Ich zahle allerdings seit ihrem 18. Lebensjahr monatlich 75 Euro an minderjährigen Unterhalt nach. Es besteht auch ein Titel über diesen minderjährigen Unterhalt. Konnte den minderjährigen Unterhalt damals nicht immer zahlen wegen Arbeitslosigkeit. Auf den Titel sind noch ca. 6000 Euro minderjährigen Unterhalt offen. Meine Frage ist nun, muss ich den jetzt noch zahlen? Es sind ja nur Nachzahlungen die ich dann bis zu ihrem 32 Lebensjahr noch nachzahlen muss, vielleicht kann mir jemand helfen, danke

Antworten (1)

Hallo Lutz,

normalerweise würde ich sagen, dass deine Tochter mit 25 doch wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen sollte!
Die Verpflichtung Unterhalt zu zahlen verfällt meines Wissens nach auch mit Vollendung des 21. Lebensjahres, es sei denn sie geht noch zur Schule oder wohnt noch bei ihrer Mutter.
Zudem ist natürlich auch wichtig, wie du in die Arbeitslosigkeit gekommen bist. Bei Eigenverschulden ist das nochmal eine andere Sache.

Gruß

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