Rückwirkend Forderung und Dauer

Hallo,
ich habe immer für meine zwei Kinder Unterhalt gezahlt. Im letzten Jahr wurde ich arbeitslos. Meine Exfrau hat mich beim Jugendamt auf mehr Unterhalt verklagt, da ich den Betrag durch die Arbeitslosigkeit kürzte. Nun kam ein Schreiben, dass ich 362, - € pro Kind zahlen soll, jedoch wird mir die Zahlung von 400, - € weiterhin gewährt, und die Schulden kann ich in Raten zahlen, wenn ich wieder einen Job habe, wobei dann der Unterhalt neu berechnet werden würde.
Bei Nachfrage beim JA, ab wann die Rückstände bestehen, erhielt ich als Auskunft, zumindest ab Februar, da meine Ex zu diesem Zeitpunkt die Forderung stellte, man wolle sie aber fragen, ob sie auch von davor möchte.... ??? Ist das legitim? Gibt es keine Gesetze?
Meine Tochter ist 100% Schwerstbehindert, wie lange muss ich da Unterhalt zahlen? Bis 18? 27? Lebenlang?
Danke für kompetente Kommentare.
Gruß
Ralph

Antworten (2)
Unterhalt für die Vergangenheit

Unterhalt kann nur ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde. Nur dann ist gewährleistet, dass auch bei einem längeren Unterhaltsprozess der Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden kann. Auch wenn der Vater (Mutter) zahlungsfähig war, muss er nicht rückwirkend zahlen, wenn der Unterhalt nie tituliert wurde

@Ralph

Es gibt Gesetze und deswegen solltest Du Dich beraten lassen. Es gibt in jeder Stadt gibt es Stellen, bei denen dies kostenlos möglich ist ...

Ich denke hier findest Du keine individuelle Antwort für Dich ...

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