Unterhalt 1 uneheliches Kind, 2 aus neuer Ehe

Hallo
Ich bin im Moment ein bisschen ratlos.... vielleicht kennt das Problem hier ja jemand!
Also mein Mann hat insgesamt 6 Kinder.... 3 Erwachsene aus erster Ehe, da hören wir zum Glück nichts mehr von! Zwischen dem Ende der Ehe und unserem kennenlernen hatte er eine kurze “Beziehung “ mit einer anderen Frau, in der ein Kind entstanden ist! Jetzt zahlt er Unterhalt, mittlerweile 322 Euro, für dieses 6 jährige Kind, das er nicht kennt oder je gesehen hat! Wir haben schnell geheiratet und haben auch eine 6 jährige Tochter, mit der der Unterhalt so festgestellt worden. Jetzt haben wir im April ein zweites Kind bekommen, aber alle versuche den Unterhalt überprüfen zu lassen werden vom Jungendamt ignoriert! Er verdient im Schnitt zwischen 1800-1900 Euro, das ist echt nicht viel! Da ist im Moment das Baby betreue, kann ich ja auch nichts dazu verdienen! Ich weiß nicht wie ich reagieren soll, da das zuständige Jugendamt überhaupt nicht reagiert! Hat jemand Erfahrung oder Tips???
Lg

Antworten (2)
135790

Seit dem 1. Januar 2020 muss der Vater oder die Mutter, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 369 Euro im Monat zahlen, wenn es unter 6 Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr. Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.160 Euro für sich behalten.
Die 322 € sind aktuell richtig, wegen des Corona-Bonus dass es für jedes Kind gibt, bis 1.900 Netto danach würde das Kind noch mehr bekommen.

Anwalt einschalten

Ich habe zwar keine Kinder, bin aber verwundert, dass das Amt gar nicht reagiert.

Um vom Amt eine Antwort zu erzwingen, kannst Du eigentlich nur einen Anwalt einschalten. Letztlich erleidet Ihr ja - so wie Du es beschrieben hast - durch die Untätigkeit des Amtes einen Vermögensschaden. Ich würde dem Amt per Einschreiben die Situation schildern und um Überprüfung der Unterhaltsfestsetzung innerhalb von 2 Wochen bitten und damit drohen, die Angelegenheit bei Nichtbeantwortung innerhalb der von Dir gesetzten Frist einem Anwalt für Sozialrecht zu übergeben.
Wenn das Amt einfach nur bummelt und schlampt, hat er sicher auch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.

Damit solltest Du mindestens erreichen, dass sich das Amt überhaupt um Dein Anliegen kümmert. Wie dann die Entscheidung in der Sache ausfällt, steht auf einem anderen Blatt.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema