Fiktives Vollzeitentgelt heranziehen, wenn Ex-Frau nur Teilzeit arbeitet?

Mein volljähriger Sohn (Gymnasiast) lebt bei mir. Der Barunterhalt ist ja nach dem Einkommen der Eltern anteilig zu berechnen. Meine Ex-Ehefrau arbeitet Teilzeit. Kann ich, bzw. unser Sohn, zur Berechnung der Zahlungen der Mutter ein fiktives Vollzeitentgelt heranziehen? Sie wäre ja in der Lage, einer Vollzeittätigkeit in ihrem Beruf nachzugehen. Ich empfinde es als äußerst ungerecht, jetzt prozentual mehr zu zahlen, nur weil sie weiterhin Teilzeit arbeitet.

Antworten (1)
Hallo Toni!

Hast du da schon eine Antwort erhalten? Bei uns stellte sich auch diese Frage. Unser Wissenstand ist dieser, dass das volljährige Kind die Mutter rechtlich belangen muß. Auch falls dein Sohn deine Unterhaltszahlungen neu berechnen ließe, käme auf alle Fälle das Einkommen der KM auf den Tisch. Das Kindergeld steht dem Sohn vollumfänglich zu, genauso wie er das Recht hat deine Unterhaltszahlungen auf ein eigenes Konto zu verlangen. Klären kann das letzendlich aber nur dein volljähriger Sohn und zwar gerichtlich. Du selbst darfst dir das ganze Kindergeld (184, - €) bei deinen Unterhaltszahlungen anrechnen.

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