Vater muss mehr zahlen - wieviel darf das Jugendamt berechnen?
Aufgrund der Änderungen in der Bemessungsgrundlage gibt es für einen Freund von mir eine saftige Erhöhung der Unterhaltszahlungen für seine 12 jährige Tochter.
Mein Kumpel ist wirklich ein toller Vater, kümmert sich gut um seine Tochter, möchte sie so oft wie möglich sehen. Er hat ein Besuchsrecht, sodass er sie alle 2 Wochen am Wochenende sehen darf, was ihm natürlich viel zu wenig ist, aber die Mutter sitzt leider am längeren Hebel und möchte nicht, dass die Tochter viel Kontakt zum Vater hat. Die Beziehung zwischen Mutter und Vater ist unterschiedlich. Hat die Mutter einen guten Tag, kann er mit ihr ganz normal sprechen, wenn sie schlechte Laune hat, sieht das aber wieder ganz anders aus und die Mutter hetzt ihre Tochter dann sogar gegen ihren Vater auf. Es gab sogar den Fall, dass sie ihre Tochter dann nicht zu ihrem Vater gelassen hat, obwohl er sie an diesem Wochenende gehabt hätte.
Er ist kein Großverdiener, verdient ca. 1.300-1.400 EUR netto im Monat und muss nun um die 330 EUR an die Tochter zahlen (im letzten Jahr waren das "nur" 250 EUR). Viel zum Leben bleibt ihm dann nicht. Er lebt ansonsten sehr sparsam, hat die ein oder andere Versicherung, möchte mit seiner neuen Freundin evtl. auch eine Familie gründen aber muss am Monatsende jeden Cent umdrehen, wenn er sich etwas leisten möchte.
Die Mutter freut sich natürlich darüber, dass Papa jetzt ordentlich zahlen muss. Die Beziehung von meinem Kumpel zu seiner Freundin leidet darunter, dass er immer weniger Geld zur Verfügung hat, da sie sehr häufig diejenige ist, die gemeinsame Unternehmungen zahlen muss und auch sonst immer mal wieder aushelfen muss, wenn es um finanzielle Dinge geht.
Ich kann ja verstehen, dass die Mutter auch viele Kosten hat, die vor allem im Teenager-Alter ihrer Tochter auf sie zukommen. Dennoch verlangt sie zusätzlich vom Vater, dass er sich bei Klassenreisen oder anderen Dingen an den Kosten beteiligt. Dies ist ihm aber erst recht nicht möglich. Man muss dazu sagen, dass die Mutter recht gut lebt, hat eine 100 m² Wohnung und war vor kurzem mit ihrem Freund für 2 Wochen im Thailand (die Tochter blieb bei Oma und Opa). SO knapp kann das Geld also nicht bei denen sein.
Meine Frage: Wie hoch dürfen die Ämter bei der Berechnung des Unterhalts gehen? Die Düsseldorfer Tabelle stellt ja lediglich ein Richtmaß für den Mindestbetrag dar, es ist aber wohl von Fall zu Fall unterschiedlich, wie viel der vater letztendlich zahlen muss. In meinen Augen wird der Vater in diesem Fall ganz schön ausgenommen und darf seine Kleine nicht mal öfters sehen. Arme Sau *sorry*