Wie viel Unterhalt bei 18-jährigem Kind ohne Arbeit?

Hallo, das Kind wird 18. Der Erzeuger hat noch nie Kontakt gehabt. Das spielt aber keine Rolle. Die Mutter angeschrieben. Das Kind würde jetzt ein Fernstudium beginnen und er müsste weiterhin Unterhalt zahlen. Ich komme mit einer Berechnung nicht zurecht. Ich weiß nicht, ob das Kind noch nebenher arbeitet....ich weiß nicht ob die Mutter arbeitet. Kann mir jemand ungefähr sagen, was einem 18 Kind ohne Arbeit...sagen wir mal, und der Erzeuger hat ein Nettoeinkommen von 1800 Euro und ein Minderjähriges Kind im eigenen Haushalt. Ich bin für jede Info dankbar !

Antworten (6)

Ja das ist schon viel Geld, gerade bei den heutigen Lebenshaltungskosten. Jetzt heißt es Daumen drücken dass der Junge sein Studium schnell durchzieht.
LG Rice

DANKE !

Rice, du hast mir schon sehr geholfen! Ich weiß jetzt schon mal, dass der Betrag, den ich gestern gesehen habe, ungefähr hin kommt... WOW... echt hart. Aber... es ist wie es ist. Ich dachte, jetzt ist mal schluss, aber ok.... dem ist nicht so. Danke nochmals, für deine Hilfe! LG

Korrektur

Finanztip.de meinte ich, sch... Autokorrektur

Es kommt darauf an ob das Kind trotzdem noch im Haushalt der Mutter lebt. Wenn nicht steht ihm monatlich 860€ zu bis eine Ausbildung oder Studium abgeschlossen sind. Dieser Unterhalt muss anteilig von den Eltern je nach Gehalt gezahlt werden. Als Beispiel: beim Vater werden 530 berechnet (nach Verdient) den Rest muss die Mutter übernehmen. Sollte das Kind BAföG bekommen muss dieser als Verdienst von diesem Geld abgezogen werden (ebenso wie Nebenjobs). BAföG lässt sich fürs Jugendamt leicht überprüfen da staatliche Leistung. Der Nebenjob muss zur Not übers Finanzamt erfragt werden.
Es ist wirklich viel Geld, aber je älter ein Kind wird umso höher wird auch sein Bedarf.
Ich hoffe du blickst aus meinem Geschreibsel durch. Wenn nicht schau nochmal auf finanz.de da findest du nochmal genaue Erklärungen.
Lg Rice

Rice - guten Morgen. Ich komme mit der Tabelle nicht zurecht....
Ich habe mehrere Varianten probiert, aber der Betrag scheint mir extrem hoch, welchen ich ermittelt habe... Ich dachte, das mit erreichen des 18zehnten Lebensjahr, beide Elternteile unterhaltspflichtig werden? Ist das nicht korrekt? Weil dann müsste doch das Einkommen, der Mutter auch angerechnet werden...oder...?
Dennoch, danke für die rasche Antwort - bin für jeden Hinweis oder ca. Betrag dankbar.

Das Gehalt der Mutter interessiert bei der Berechnung des Kindesunterhalt nicht. Das Kind muss angeben ob er arbeiten geht und Nachweise bringen. Die Berechnung für den Unterhalt kannst du aus der "Düsseldorfer Tabelle" entnehmen (einfach bei Google eingeben).

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