Unterhalt Notar

Ich habe mich vor 2 Jahren beim Notar mit meiner Exfrau auf eine Summe für die die beiden gemeinsamen Kinder damals (10u. 7 Jahre) geeinigt. Nun ist die Große ja 12 und meine Exfrau verlangt mehr Unterhalt von mir, laut der Düsseldorfer Tabelle. Aber ist es nicht so das der Unterhalt vom Notar (ohne Dynamik) bindent ist, egal wie alt die Kinder sind?

Antworten (2)
Wozu streiten?

Dein Kind kommt in die nächste Altersstufe der DT, was eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellt. Nach § 323 ZPO kann deine Exfrau eine Abänderung des Unterhaltstitels beantragen.

Denk mal den umgekehrten Fall: Dein Einkommen sinkt ehrheblich oder du bekommst ein weiteres Kind. Dann würdest du doch auch auf Anpassung der Unterhaltshöhe pochen, oder?

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@Sven

Wenn es nach den Düsseldorfer Tabelle geht, wie du selbst geschrieben hast, dann kann man dort nachlesen:
Das bei 12 Jahren der Beitrag steigt und dann wieder ab 18 Jahren.

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