Unterhaltszahlungen, wie lange denn?

Meine Tochter ist 22 Jahre alt und ich habe neben Kindergeld jeden Monat 300 Euro gezahlt. Dies war bei Scheidung so ausgemacht. Nun ist meine Tochter durch die Prüfung gefallen und somit verlängert sich die Ausbildung zur Physiotherapeutin. Wie lange muss ich eigentlich für sie zahlen? Kann mir jemand helfen und eine Antwort geben?

Antworten (2)
Unterhalt

Zahlen musst du bis zum bestehen, oder endgültigen nicht bestehen, der Abschlussprüfung.
Je nachdem wann die Scheidung war, solltest du aber vielleicht mal wieder überprüfen, ob die Unterhaltshöhe angepasst werden könnte.

Erhält deine Tochter BAföG?
Lebt deine Tochter allein oder warum erhälst du das Kindergeld?

@cicil63: Das Jugendamt ist für 22-Jährige nicht mehr zuständig.

Unterhaltszahlungen

Hallo wolfgang, also so viel wie ich weiß, mußt du unterhalt für dein kind zahlen bis ihre erste ausbildung komplett abgeschlossen ist und sie ihr eigenes geld verdient. würde sie aber nach der abgeschlossenen berufsausbildung so wenig geld verdienen, dass sie ihren lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann würdest du wieder mit herangezogen werden. das würde so lange gehen, bis dein kind 25 jahre alt ist. dann bist du nicht mehr für sie verantwortlich und sie müßte sich hilfe bei den ämtern holen. an deiner stelle würde ich, wenn irgendeine änderung z.b. nach der lehre, immer zum jugendamt gehen oder dieses anschreiben und um überprüfung deines unterhaltes bitten. würde dein kind aber nach der abgeschlossenen lehre so viel geld verdienen, dass sie alleine klar kommt und das so durchziehen würde bis sie 25 jahre alt ist, dann brauchst du sie finanziell nicht mehr zu unterstützen. du weißt aber, dass auch kinder, wenn sie abgesichert sind und mehr geld verdienen als du und du wärst auf hilfe angewiesen, kannst du jetzt im umgedrehten fall deine kinder mit heranziehen, dich finanziell zu unterstützen oder du irgendwelche hilfsmittel bräuchtest, wie z.b. einen rollstuhl oder deswegen am umbau der kosten deines hauses oder deiner wohnung, an beerdigungskosten deines partners/in sowohl sie/er leiblich ist. wenn ich richtig aufgepaßt habe, müßte das hier so richtig sein, ansonsten werden dir sicher andere mitglieder, die sich noch besser damit auskennen neue tipps geben. wir hatte diesen fall erst vor 3 jahren und da war der stand so. ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte und was du daraus machst, bleibt dir überlassen. lg cicil63

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