Gute Sache
Nach Information über den Rechtsanwalt darf man Sperrmüllgut, das nach äußerem Anschein vernichtet werden soll, rechtmäßig mitnehmen. Derjenige, der es an die Straße stellt, tritt damit von seinem Eigentumsrecht zurück. Erst mit der Aneignung (auf den Wagen laden), bekommt der Entsorger damit sein neues Eigentumsrecht. Elektromüll darf nicht mitgenommen werden, weil das entsorgte Gut nicht vernichtet, sondern weiterverwertet wird. Für die Entsorger ist es von Vorteil, wenn Sperrmüll vorher mitgenommen wird. Je mehr mitgenommen wird, desto weniger Entsorgungskosten entstehen der Kommune. Bei der Mitnahme von Sachen ist aber zu beachten, dass der verbleibende Rest nicht unordentlich herumliegt. Eine Gemeinde, und solche gibt es, die eine Mitnahme von Sperrmüll verbietet (ist aber nicht rechtens), verwehrt armen Bürgern, Geld zu sparen, was eigendlich widersprüchlich ist. Ist es nicht besser, wenn ein Armer sich z. B. einen Tisch vom Sperrmüll holt, als dass ihm die Stadt aus Sozialhilfemitteln einen neuen kaufen muss. Je mehr man privat wiederverwertet, je weniger werden neue Ressourcen verbraucht.