Sprachen von der Steuer absetzen

Darf man jede erlernte Sprache von der Steuer absetzen oder muss man belegen wozu man diese braucht? Muss der Arbeitgeber einem eine Bestätigung ausstellen?

Antworten (1)
Sprachkurse steuerlich absetzbar

Das Grundprinzip ist, dass Du nur steuerlich absetzen kannst, was Deinem beruflichen Fortkommen dient. Das Dumme dabei ist, dass in der Regel alles abgelehnt wird, was auch privat von Nutzen sein kann. Das ist eine etwas blöde Regelung, weil in letzter Konsequenz wohl so ziemlich alles auch privat von Nutzen sein kann.
Wenn Du Arbeitnehmer bist, wird das Finanzamt nicht drumrum kommen, einen Aufwand anzuerkennen, wenn Du belegen kannst, dass Dein Arbeitgeber ihn verlangt oder dringend anrät. Also macht so eine Bescheinigung sicherlich Sinn, in dem Sinne von "Lern Englisch, wenn Du befördert werden willst". Meistens reicht es aber aus, wenn der Sprachkurs auf Dein Berufsprofil abgestimmt ist, also so etwas wie "Englisch für Mediziner", "Englisch in Verkaufsgesprächen", je nach Deiner Tätigkeit. Wenn so etwas auf der Sprachkursrechnung steht hilft das vermutlich weiter. "Vermutlich", weil es natürlich vom jeweiligen Finanzbeamten abhängt.
Ich berate beruflich Leute, die Sprachen lernen wollen und empfehle z.B. gern Englischkurse in Kapstadt aus einem ganz einfachen Grund: Das Erlebnis, wenn man in so einem tollen Land ist, überträgt sich auf die Sprache, für die die Leute dort einen Kurs besuchen. Nichts ist wichtiger als so ein positives Verhältnis zum Lerngegenstand, um ein schnelles Lernen zu fördern und innere Hemmungen dagegen abzubauen. Es wäre schön, wenn das auch das Finanzamt so sehen würde.
Für weitere Fragen kannst Du mich auch gern direkt fragen: Unter xxxxx.
Viel Glück damit,
Hans

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