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Telefonische Beratung

Ein „Hallo!“ in die Gemeinschaft.


Eine Frage an die Ärzte, Arzthelferinnen und Sachbearbeiter bei der Krankenkasse:

Können Ärzte auch ein geringes Honorar verlangen, wenn Sie einem Patienten telefonische Beratung bieten?

Wenn nein, akzeptieren Arztpraxen solche telefonischen Nachfragen an den Arzt trotzdem?

Und wenn sie solche Anrufe akzeptieren, dann nur, wenn man vorher wegen der Behandlung schon mal vor Ort in der Praxis war oder auch, wenn der Arzt einen zwar irgendwann schon mal wegen etwas Anderem untersucht hat, diese Untersuchung aber nichts mit der aktuellen Frage zu tun hat?


In unserer Welt wird leider alles mit Geld geregelt. Daher habe ich mir schon mal Gedanken gemacht wie "Ich rufe wegen einer Frage nicht beim Arzt an. Das kriegt er bestimmt nicht bezahlt". Ich möchte die Leute also vermutlich nicht ausbeuten, etwas bekommen (eine Antwort z. B.), aber nichts dafür geben.

Auch in einer Apotheke sagte ich mal "Okay, dann danke ich Ihnen für Ihre Hilfe, und tut mir leid, dass Sie daher an mich jetzt nichts verkaufen konnten", als ich ihn fragte, ob bei einer bestimmten Wunde eine Desinfektion von Zeit zu Zeit notwendig wäre. Dieses Desinfektionsmittel hätte ich in dieser Apotheke gekauft, doch der Apotheker sagte, dass eine zusätzliche Desinfektion bei meiner normalen Wundheilung nicht notwendig wäre. Irgendwie habe ich mich schon etwas komisch gefühlt die direkte Hilfe am Menschen in Anspruch zu nehmen, aber nichts dafür zu geben - bis auf ein freundliches "Danke".


Vielen Dank!

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Antworten (1)
Hi!

Jede ärztliche Beratung, Auskunft etc. ist eine sog. Dienstleistung, welche immer kostenpflichtig ist.
Ich bin z. B. als Privatpatientin stets Empfängerin der Rechnung und weiß es daher ganz genau.

Zumindest bei den Ärzten, die ich aufsuche, bin ich zunächst mal bekannt und erhalte dann später postalisch die Rechnung, in welcher ganz klar nach der sog. GOÄ, der "Gebührenordnung für Ärzte" jede Leistung, einschließlich "Begrüßung durch den Arzt" einzeln aufgeschlüsselt und kostenpflichtig exakt nachvollziehbar ist. Ärzte, die mich nicht kennen, fordern mich stets auf, in ihre Praxis zu kommen, mit der Begründung, dass "eine Ferndiagnose nicht möglich sei" und schon gar nicht telefonisch. Im Geiste sehe ich dann anstelle ihrer Augen immer glänzende Euro- oder Dollarmünzen blitzen.

Als sog. Kassenpatient wirst Du garantiert keine tel. Auskunft erhalten und musst ja zur Mündlichen ohnehin persönlich erscheinen. ;-))

Howdy & L. G. by Colleen

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