Thema Amtsärzte - Wann muss ich zu dem Amtsarzt?

Hallo! Mein Chef ist ein richtig mieser Kerl. Und das ist noch nett ausgedrückt. Meine Kollegin hat vor einigen Wochen ihr Kind verloren und ist seitdem krank geschrieben. Verständlich wie ich finde. Das kann wohl jeder nachvollziehen. Mein Chef meint aber nun, dass das so ja nicht richtig sein könnte und will sie nun zum Amtsarzt schicken. Ist das rechtens? Ab wann muß man zum Amtsarzt und kann das der Chef einfach bestimmen?

Antworten (3)

Wenn ein Arbeitgeber oder eine Behörde dem Arzt des Patienten nicht so recht über den Weg traut, dann ist meist der Amtsarzt angesagt. Der ist sozusagen der Vertrauensarzt dieser Leute.

Leider hat der Chef das Recht dazu

In diesem Fall ist das natürlich besonders schlimm, aber es ist nun mal so, dass der Arbeitgeber das Recht hat, einen Angestellten, der lange krankgeschrieben ist, zum Amtsarzt zu schicken. Ich finde das auch empörend, wenn es sich wie in diesem Fall um eine Mutter handelt, die gerade ihr Kind verloren hat. Aber man muss natürlich auch den Chef verstehen, der nicht weiß, wie lange er noch für die krankgeschriebene Mitarbeiterin Gehalt fortzahlen muss und wie es überhaupt in Zukunft mit ihr weiter gehen wird.

Moderator
@Pia

Hmmm... ich glaube gehört zu haben, dass bei Zweifeln an einer tatsächlichen Krankheit die Krankenkassen aktiv werden und nicht der Arbeitgeber. An eurer Stelle würde ich mich bei jemanden erkundigen, der sich damit auskennt und eine gesicherte Auskunft geben kann. Das heißt bei den Gewerkschaften bzw. der Krankenkasse oder der IHK/HWK. Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber das verlangen kann.

Ich habe gerade etwas gegoogelt wenn du nach 'Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeber Zweifel' suchst dann findest du genug Beiträge und Artikel die meine Annahme bestätigen.

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