Wechsel von der Frühschicht in die Nachtschicht am "selben" Tag?

Hallo zusammen.
Ich arbeite im Schichtdienst und es gab vor kurzem neue Dienstpläne.
Da ist ein Wochenende dabei an dem ich samstags von 5.30-14.30 Uhr gehen soll und dann am Sonntag schon wieder 1.30-10.00 Uhr.
Die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden wurde zwar eingehalten, aber wann bitteschön soll man denn da schlafen?
Sind solche Wechsel überhaupt zulässig trotz der eingehaltenen Ruhezeit?
Finde leider nichts im Internet zu dieser Problematik.

MfG Mirko

Antworten (5)

Jo, Zeitarbeit oder auch Schichtarbeit an sich kann manchmal extrem ätzend sein. Klar, gesetzlich geht sowas meistens nicht. Aber in der Praxis sieht es häufig anders aus und wirklich was sagen will man ja meistens auch nicht. Ein bisschen eine Zwickmühle...

Musste ich auch mal vor etlichen Jahren machen. Mein Niederlassungsleiter bestand darauf. Hab mich dann beim Chef beschwert und ruck zuck wurde es rückgängig gemacht. Gott sei Dank nie wieder Zeitarbeitsfirmen!!!

11 Stunden Ruhezeit

Zwischen zwei Schichten musst Du 11 Stunden Ruhezeit haben, so ist das Gesetz. Von Montag 14.30 bis Dienstag 0.30 Uhr sind es nur 10 Stunden. Das geht nach Gesetz also nicht. Theoretisch kannst Du Dich bei Deinem Chef beschweren. Der müsste dann die Schichtpläne ändern - theoretisch. Meist gibt es in Zeitarbeitsfirmen kurze Kündigungsfristen, und es ist bequemer, Mitarbeiter, die ihre Rechte kennen, einfach auszutauschen. Es ist durchaus denkbar, dass Du Dir mit so einer Beschwerde selbst schadest. Wenn es Arbeitnehmerorganisationen gibt, ist es zu empfehlen, mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen, damit du keinen individuellen Repressionen ausgesetzt bist. Andererseits hätten die, wenn sie in Deiner Firma etabliert sind, schon längst selbst was gegen die Missstände getan. Wenn Du auf den Job angewiesen bist und Du nicht von einer funktionierenden Arbeitnehmervertretung unterstützt wirst, hast Du kaum Möglichkeiten, Dich direkt zu wehren. Du kannst Dich noch ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. Dann solltest Du die Schichtpläne als Nachweise vorlegen und einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz anzeigen. Dann wird man das von Amtswegen prüfen. Dein Arbeitgeber wird eine Strafe zahlen und die Schichtpläne ändern. Ausgleich/Entschädigung für die nicht gesetzeskonformen Arbeitszeiten wirst Du kaum bekommen.

Das Beste wäre in seriöserer Arbeitgeber. Aber das ist auch nicht so einfach.

Jede Woche so ein Wechsel

Ich habe ein ähnliches Problem
Ich arbeite regulär in der Nachtschicht Di-Sa von 0:30 bis 9:00 Uhr, wenn alles gut läuft ansonsten auch oft länger
Anfangs war mündlich ausgemacht 1mal im Monat, Montag von 6-12uhr dann der Wechsel zur Nachtschicht und dafür in der Woche einen Tag Ausgleich

Aktuell ist es aber so das ich jeden Montag von 6-14:30 mache, dann Nachtschicht von Dienstag bis Samstag 0.30 bis 9 Uhr und sogar 2 mal 6 Tage Schicht
Ist das so zulässig und wie kann ich mich als Zeitarbeiter dagegen wehren

Schichtarbeit

Da die Ruhezeit nach § 5 ArbZG eingehalten wurde, ist die Schichteinteilung zulässig.

Darüber hinaus gibt es keine gesetzlichen Regelungen zur Schichtarbeit, nur Empfehlungen:
http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Schichtarbeit/Forum/170234.php

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