Schwerer Fehler ! ! !
Hi Susi!
Deine Freundin hat einen sehr schweren Fehler begangen, der sie u. U. sogar tatsächlich vor Gericht bringen wird, wenn es rauskommt und die Fachhochschule, wie es i.d.R. der Fall ist, Anzeige wegen "Betruges in Verbindung mit Leistungsmissbrauch und Urkundenfälschung" erstattet. Das ist absolut kein Kavaliersdelikt oder sog. "Dummer Streich" mehr, sondern eine echte und sogar schwere
Straftat gem. § 267 StGB (Urkundenfälschung) mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren ...
Siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Alle Schulen und Behörden "kennen sich" untereinander und führen einen sog. Datenabgleich durch und das sogar auch später im Anschluss einer Einstellung oder Zulassung zur Ausbildung etc.
Im Computer-Zeitalter des 21. Jahrhunderts ist das sogar via Email ganz schnell erledigt. Alle vorgelegten Zeugnisse werden grundsätzlich mittels Bestätigung beglaubigt. (!!!)
Deine Freundin könnte aus dieser Sache nur noch unbeschadet rauskommen, indem sie ihre Bewerbung zurückzieht, weil sie sich geirrt oder anders entschieden hat und ihr Zeugnis ggf. noch nicht geprüft wurde.
Die Zeiten eines als "Chefarzt in der Psychiatrie" tätigen Briefträgers, namens "OA Dr. med. habil. Postel", sind endgültig vorbei.
Sei versichert Susi, dass ich als Professorin (C4) und Mitglied der Zulassungskommission einer renommierten Universität genau weiß, wovon ich hier "rede" respektive schreibe.
Howdy & L. G. by Colleen.