Ablauf nach Todesfall der Eltern

Hallo,

ich habe da eine prinzipielle Frage. Ich bin gerade dabei ein Testament aufzusetzen, wer meiner Meinugn nach sich um unseren Sohn kümmern soll. Da kam mir so eine prinzipielle Frage: Wie ist der Ablauf nach dem Tod? Wir wohnen 600km von unserer Familie entfernt. Jetzt gehen wir mal davon aus, mein Sohn ist im Kindergarten und mein Mann und ich verunglücken. Holt ihn das Jugendamt ab? Ruft man einen Verwandten an, damit der "schnell" vorbei kommt? Wo darf er bleiben bis das Jugendamt entschieden hat? Bei Verwandten? Beim Vormund den ich mir ausgesucht habe?
Vielleicht kennt ja jemand das Prozedere. Viele Grüsse

Antworten (1)
Hallo @Gast!

Seinerzeit war immer der Pate zuständig, wenn die Eltern unerwartet zu Tode gekommen sind. Wie das heutzutage abläuft weiß ich auch nicht, aber in das Testament täte ich auf jedenfalls den Namen hineinschreiben, der bei der Taufe, die Patenschaft des Kindes übernommen hat. Eine vorheriges Gespräch mit der betreffenden Person wäre sicher hilfreich, damit er im Falle des Falles Bescheid weiß.

LG Thomasius

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