Geld bei Vormundschaft?
Bekomme ich eigenltich Geld, wenn ich die Vormundschaft über ein 16 Mädchen übernehme?
Bekomme ich eigenltich Geld, wenn ich die Vormundschaft über ein 16 Mädchen übernehme?
Vergessen: Für nicht-berufsmäßige VormünderInnen gibt es eine Aufwandsentschädigung.
Vormundschaft soll in der Regel ehrenamtlich ausgeübt werden. Nur, wenn Vormundschaften berufsmäßig ausgeübt werden, dann gibt es eine Bezahlung. Berufsmäßigkeit bedeutet, dass mindestens 10 Vormundschaften oder vergleichbares (Verfahrensbeistandschaften etc.) gleichzeitig geführt werden oder die notwendige Zeit zur Führung der Vormundschaft 20 Wochenstunden nicht unterschreitet.
Dann gibt es einen Stundenlohn, der abhängig von der Ausbildung ist, von 19.50 - 33.50€/Stunde.
Das steht in §1836 BGB bzw. §§1-3 VBVG.
Bert Busch
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