Vormund wechseln
Guten Tag !
Meine Frage : Wir haben unter anderem einen 16jährigen Pflegesohn welcher einen Vormund hat und selbst zur zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung lebt.
Auf Grund seiner jetztigen Schulentlassung( leider auch schlechten noten) haben wir uns für ihn und mit ihm um eine Lehrstelle bemüht..das auch früchte getragen hat..er kann hier in unserem Wohnbereich eine Ausbildung anfangen..pratika hat er dort schon abgeschlossen..und wir haben den Betrieb auch um die Umstände des Jungen aufgeklärt..nach alle den Taten und Monaten, gab der Betrieb grünes Licht zur Ausbildung. Unser Junge war erfreut und stolz.Mit dieser Freude im Gepäck zog er zurück in seine Einrichtung
Folgend stand dort ein PHG an..mit erziehern und vormund...all unser einsatz würde ständig mit den erziehern abgesprochen..sie wußten um unsere Bemühungen bescheid
letztendlich war aber der schluss dieses gesprächs..von seiten des vormundes und jugenamtes..völlige ablehnung und untersagung...die lehrstelle antreten zu dürfen
Da der Pflegesohn schon sehr lange mit dem Vormund nicht mehr zufrieden ist, möchte er ein wechsel dieser Person..auch das wurde ihm untersagt...wir fragen uns jetzt...welche rechte und möglichkeiten hat unser junge..wie können wir helfen..es sollte schnell gehn..da die lehre im august 2006 beginnt..in der hoffnung einer antwort.
verbleibe ich mit freundlichen grüßen
Doris Wehrle