Vormundschaft für 12 Jährigen

Hallo zusammen,
weiß nicht ob sich jemand auskennt, aber ich schreibe es einfach mal. Vor einen Monat verstarb meine Schwester, sie hinterlässt einen 12 jährigen Sohn, der nun vorläufig bei mir lebt. Kontakt zu seinem Vater besteht seit Jahren keiner, auch möchte das Kind nicht zu seinen Vater. Nun sagte man mir vom Jugendamt das der Vater die Vormundschaft beantragen muß, da er der nächste Angehörige ist. Meine Schwester hatte das alleinige Sorgerecht. Da der Vater ein nicht gerade unbeschriebenes Blatt ist, würde ich gerne die Vormundschaft übernehmen, kann ich dies tun oder muß ich warten bis das Familiengericht dies entscheidet. Und wenn der Vater die Vormnundschaft bekommen würde, könnte ich dagegen einspruch einlegen?
Ich hoffe einer kann mir helfen.

Antworten (6)
Vormundschaft vs. elterlicher Sorge

Vorab: Herzliches Beileid!

Über die angesprochenen Fragen entscheidet das Familiengericht. Hier wäre ein entsprechender Antrag zu stellen.

Der Kindesvater wird dabei jedoch vom Gericht zuerst geprüft.
Der leibliche Vater wäre ggf. nicht Vormund, sondern würde, wenn keine Kindesinteressen dagegen sprechen, die elterliche Sorge für das Kind erhalten. Dies wird das Familiengericht ohnehin prüfen (gesetzliche Vorschrift). Wenn der Kindesvater selbst nicht geeignet ist (fehlende Erziehungsfähigkeit oder unter Umständen auch entgegengesetzter Kindeswille), dann wird eine Vormundschaft eingerichtet. Entgegen dem Willen des Gesetzgebers wird oft standardmäßig das Jugendamt zum Vormund bestellt. Es ist aber auch gesetzlich festgeschrieben, dass vorrangig Einzelvormünder (also Einzelpersonen) bestellt werden sollen. Verwandte des Kindes, die bereits in der Vergangenheit Verantwortung für das Kind übernommen haben, kommen hierfür besonders in Frage. Damit stünden Ihre Chancen nicht schlecht, es sei denn, dass das Gericht zu der Auffassung kommt, dass dem konkrete Kindesinteressen entgegen stehen.
Dass ein dem Kind vollkommen unbekannter leiblicher Vater die elterliche Sorge erhält erscheint erst einmal wenig wahrscheinlich. Allerdings wäre auch vorstellbar, dass das Jugendamt zunächst die Vormundschaft übernimmt, dann die Kontakt zwischen Vater und Kind anbahnt um später zu prüfen, ob der Kindesvater doch zur Übernahme der elterlichen Sorge geeignet ist.
In jedem Fall ist der Rat, hierfür einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht!) aufzusuchen, sicherlich nicht schlecht. Außerdem ist es sicherlich hilfreich, frühzeitig den Kontakt zum Jugendamt zu suchen.

Interessante §§ für Sie könnten sein:
§ 1680 BGB (Tod eines Elternteils), §1779 BGB (Auswahl des Vormunds), §1791b BGB (Bestellte Amtsvormundschaft des Jugendamtes)

Alles Gute!

Ja

Natürlich kannst dafür steht sie ja auf meinem Pr.... :-)

Vormundschaft

Kann ich dich per mail anschreiben?

@271211

Das ist nicht ganz falsch als erstes wird der Vater ins auge genommen da er ja eigendlich eine Bezugspersonen sein sollte und meist landet auch automatisch das sogerecht bei ihnen sofern sie es nicht ablehnen.
Sollte das passieren, muss der kleine zu ihm ob er will oder nicht und du kannst nur etwas dagegen tun wenn sein Vater ihn vernachlässigt oder das Kindes wohl gefährdet.
Es wird natürlich schon geprüft ob er gut für den kleinen sorgt so ist es nicht.
Versuch dich notfalls mit dem kinds Vater gut zu stellen damit du den Kontakt zum Kind nicht verlierst.

Vormundschaft

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Leider kam der Tod völlig unerwartet, das heisst meine Schwester hat kein Testament geschrieben. Ich habe ja schon mit dem Gedanken gespielt einen Anwalt einzuschalten, doch man sagte mir, vom Gesetz her ist es so das der Vater als nächster Angehöriger die Vormundschaft beantragen muß, falls er dies nicht möchte erst dann käme der nächste (also ich) in Frage. Ich habe halt Angst das das Gericht ohne groß vorher zu prüfen die Vormundschaft den Vater zuspricht und ich im nachhinein nichts mehr tun kann.

@271211

Hi
Du kannst auf jeden Fall die Vormundschaft versuchen zu bekommen. Dazu wurde ich dir aber raten das du einen Anwalt dafür beauftragst der dir dann hilft. Mit etwas Pech bekommt der Vater des Kindes die Vormundschaft da die deutschen Gerichte erst mal die Beziehung zwischen Vater und Kind auf bauen bevor sie das Kind zu jemanden andere verwandten geben. Am besten wäre es für.dich wenn deine Schwester in ihrem Testament einen vormund für das Kind bestimmt hätte (z.b. dich) dann müsstest du nur zeigen das du für das Kind sorgen kannst und das Problem hätte sich gelöst.
LG

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren