Änderung des des Einkommens in Bezug auf das Kindergeld
Hallo,
ich habe in meiner Firma eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, damit ich mit meinem Brutto Betrag unter die Kindergeld-Grenze falle. Da jetzt diese Grenze höher gesetzt worden ist, wollte ich fragen, ob ich meine betriebliche Altersvorsorge herabsetzen kann, ohne einen neuen Kindergeldantrag stellen zu müssen? Bemerkung: Bei der Herabsetzung meiner BAV bin ich immer noch unter der Kindergeldgrenze!!!