Berechnung des Sozialamtes

Hallo Insider und wissende, mein Vater ist seit Mai 2012 in einem Pflegeheim. Das Heim Kostet im Monat 3700€. Er hat eine Rente von 1550€ und seine Frau (nicht meine Mutter) hat eine Rente von 1400€. Mei Vater hat die Pflegestufe 2. Nach dem Antrag auf Kostenübernahme beim Finanzamt ist nun festgesetzt worden, daß seine Frau nun auch die Rente vom ihm bekommt und muss davon allerdings nur 1130€ für seinen Pflegeplat abgeben muss. Das bedeutet, daß sie nun eine Rente von knapp 1800€. Das Sozialamt hat das damit begründet, daß er seiner Frau gegenüber Untehaltsverpflichtet ist und sie somit einen Teil seiner Rente bekommt. Das hatte ich eher umgekehrt erwartet, da seine Frau nur ganz geringe Untehaltskosten pro Monat hat. Zumindest habe ich gedacht man hätte die Rente meines Vaters voll für die Pflege verwenden können. Ist das so richtig? Ich bin davon ausgegangen das seine Frau eher ihm gegenüber unterhaltsverpflichet ist. Bitte um Antworten.

Antworten (1)

Hallo Frank,
so wie es das amt festgesetzt hat ist es schon richtig. Dazu ist noch zu sagen, dass es doch nur von vorteil ist, dass das amt den großteil der pflegekosten übernimmt.
lg

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