Darf man in seiner Mietwohnung die Wände mit Graffiti besprühen?

Hallo zusammen,
ich wohne noch nicht lange in meiner neuen Wohnung von daher sind meine Wände noch ziehmlich kahl.Ein guter Freund von mir kann super Graffitis sprühen.Jetzt hab ich mir überlegt er könnte mir ja eine Wand besprühen.Darf ich das überhaupt oder muss ich vorher meinen Vermieter fragen?Weiß das jemand?Danke schon mal im Vorraus.

Antworten (3)

In der Regel darf man während eines Mietverhältnisses mit den Wänden machen was man möchte, es sei denn es gibt keine bestimmten Vorschriften. Manche rekonstruierten Wohnungen sind so konzipiert, dass man keine Tapeten auf die Wände kleben darf. Ob Grafiiti so eine gute Idee ist, ist zweifelhaft. Auf jeden Fall müssen die Wände nach einem Auszug wieder so gestrichen oder tapeziert werden, wie man sie vorgefunden hat.

Hallo Georg,

Was du in deiner Wohnung machst, geht niemanden etwas an. Auch dein Vermieter hat KEIN Recht, dir bei der Gestaltung deines Lebensraumes Vorschriften zu machen, solange du dein Mieteigentum nicht beschädigst.
Probleme könnte es geben, wenn du deine Wohnung später einmal renoviert zurückgeben müßtest (steht im Mietvertrag). - dann geht die Rechtsprechung von dezenten hellen Tönen aus.
Hast du dein Domizil unrenoviert übernommen, darfst du es sogar mit Graffiti zurückgeben.
Viel Spaß beim Sprayen wünscht
Klausi (Vermieter)

Ich glaube, dass das strenggenommen als Anstrich zählt.

Und ich glaube mich zu entsinnen das dies gestattet ist.
Du musst es eben wenn du die Wohnung verlässt nochmal professionell ausmalen lassen.
Würde den Vermieter trotzdem vorher fragen.

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