Hat der Händler bei einer Reklamation das Recht auf Nachbesserung?

Hallo! Ich habe mir am Samstag eine coole Jacke von Vero Moda gekauft. Gestern habe ich sie auch getragen. Meine Freundin entdeckte aber nach einer Stunde, daß sich an der rechten Seite ein Loch in der Naht befindet. Es ist circa 2cm groß. Heute morgen ging ich zu dem Warenhaus, wo ich die Jacke gekauft hatte und wollte sie umtauschen. Doch der Abteilungsleiter will die Jacke zu der hauseigenen Schneiderei geben und das Loch zunähen lassen. Ich habe mich fürchterlich aufgeregt, weil ich keine neue Jacke bekam. Doch der Herr meinte, jeder Händler hätte bei einer Reklamation das Recht auf eine Nachbesserung. Stimmt das?? ? Gruß Markus80

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Antworten (1)
Moderator
@ Markus80

Hmmm ..., ja, Händler haben ein Recht auf Nachbesserung, aber ich weiß nicht, wie das bei deiner Jacke ist. Wenn man z.B. nach dem "zunähen" noch sieht, das da ein Loch war, dürfte meiner Meinung nach die Jacke ja nicht mehr "neuwertig" sein, da könnte es dann sein, das du einen "Preisnachlass" bekommen müsstest.
Naja, vielleicht bekommst du hier ja noch Antworten von Usern, die sich damit besser auskennen, oder du gehst mal zur Verbraucherzentrale in deiner Nähe und fragst da mal.

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