Keinen Urlaub in der Probezeit - im Notfall trotzdem was möglich?

Mein Freund in grade in der Probezeit, und deswegen können wir nun 6 Monate lang keinen Urlaub haben. Jedoch hat er einen Kranken Opa in Kroatien und würde diesen im Notfall gern besuchen können. Wie sieht die Rechtslage aus, darf man im Notfall doch Urlaub nehmen?

Antworten (3)
Sterbefall - Notfall

Der Begriff "familiärer oder anderweitiger Notfall" ist sehr schwammig, so dass es da auch Unterschiede in der Genehmigung geben wird. Ich würde mal denken, wenn es z. B. um einen Sterbefall geht, dann gibt es keine Probleme. Doch manche Arbeitnehmer wollen ja sogar zu runden Geburtstagen extra Urlaub. Der wird aber in der Probezeit nicht gewährt. Auf eine Klage würde ich lieber verzichten, da dann die Übernahme ausgeschlossen ist. Das Beste ist wirklich, in so einem Fall das mit dem Chef abzuklären. Wenn es um Sterbefälle geht, haben die meisten schon Verständnis.

@sisi987: Schau mal von wann der Thread ist. Das Thema wird jetzt wohl schon was länger vom TIsch sein ;D Aber ganz abgesehen davon finde ich diese Regelung ziemlich krass. Ich finde das schon heftig, dass man in 6 Monaten keinen Urlaub nehmen darf. Bei 3 Monaten kann ich das ja noch verstehn. Ich würde deinen Arbeitgeber einfach mal darauf ansprechen. Bei uns sind die Vorgesetzten zum Glück sehr sozial eingestellt.

Hallo,
während deiner Probezeit darfst du leider tatsächlich keinen Urlaub nehmen, bei einem familiären Notfall wird dir aber für geöhnlich niemand Steine in den Weg legen und vermutlich würde auch ein Gericht hier zu deinen Gunsten entscheiden, denn ein Notfall ist nunmal eine Ausnahmesituation. Er sollte es auf jeden Fall vorher mit seinem Vorgesetzten abklären.

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