Kindergeld abgelehnt nach §74 Abs. 1 EStG
Habe heute Post bekommen
Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes
Sehr geehrte Frau XY,
Ihrem Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes vom 30.09.2005 kann nicht mehr entsprochen werden.
Sie leben im Haushalt eines Kindergeldberechtigten. Durch die Haushaltsaufnahme wird Ihnen in ausreichender Höhe Unterhalt gewährt.
Häh??? Letzten Monat hatte ich noch ohne Probleme bekommen, da hieß es ist alles in Ordnung. Was meinen die? Ich wohne mit meinen Freund zusammen, der ist 25. und auch arbeitslos. Ich selbst werde 20.
Ich raffs nicht.