Kindergeld bei Auszubildenden

Hallo, ich bin zur Zeit im ersten Lehrjahr einer Ausbildung und 17 Jahre alt. Sobald ich 18 Jahre alt und in meinem zweiten Lehrjahr bin, möchte ich in eine eigene Wohnung ziehen, jedoch bin ich auf mich alleine gestellt, da mich meine Eltern nicht unterstützen werden. Zur Zeit verdiene ich 660€ Brutto (ca 540€ netto), im zweiten Jahr werde ich zwischen 710-760€ Brutto verdienen. Da ich mir mit dem Geld kein eigenes Leben finanzieren werden können, bin ich auf das Kindergeld von 184€ angewiesen. Ist es möglich, es dann im zweiten Lehrjahr zu erhalten, auch wenn ich 18 bin? Und an wen muss ich mich dann wenden, damit das Geld nicht mehr auf das Konto meiner Eltern, sondern auf mein Konto überwiesen wird?

Vielen Dank!

Antworten (1)
Kindergeldanspruch in begründeten Fällen

Grundsätzlich wird das Kindergeld nur gezahlt für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt der Eltern leben. Aus berechtigtem Interesse kann im Ausnahmefall das Kind Kindergeld für sich selbst bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dazu muss allerdings der dortigen Familienkasse die Gründe dargelegt werden.

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