Kindergeld bei Nachtarbeit
Hallo
ich habe einen recht speziellen Fall. Und zwar arbeite ich neben meinem Master-Studium (-> 2. Ausbildung) als Nachtbereitschaft und verdiene seit März auch über der magischen 400€ Grenze.
Durch die Nachtstunden lande ich auch über der 20h-Grenze (insg. 82h/mtl.), von den Nachtstunden bekomme ich allerdings nur 50% bezahlt, sodass auf meiner Lohnabrechnung momentan immer ca. 46h stehen. Ich habe aber ja eigentlich mehr Arbeitsstunden.
Jetzt ist meine Frage, ob das Probleme mit dem Kindergeld geben kann oder ob es auch hier eine Regelung, wie beispielsweise bei der Krankenversicherung gibt, wo die 20h-Grenze bei Nacht- und Wochenendarbeit nicht so scharf gezogen wird.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Kleene